Nur zum grundsätzlichen Verständnis: der Progressionsvorbehalt führt i.Allg. zu einer Nachzahlung, wenn er sich auf Zahlungen neben einer normalen Beschäftigung bezieht.
Bei Krankengeld ist die Situation anders. Wer im Monat X Euro verdient, wird vom AG so besteuert, als würde er jeden Monat X, also 12*X verdienen.
Wird nur im Januar und Februar X verdient, und ab März bekommt man Betrag Y Krankengeld, so würde ohne Progressionsvorbehalt nur ein Jahresbrutto 2*X versteuert und es gäbe eine hohe Steuererstattung.
Mit Progressionsvorbehalt wird für die Berechnung des Steuersatzes ein fiktives Jahresbrutto von 2*X+10*Y zugrunde gelegt. Da das Krankengeld Y niedriger als das Brutto X ist, ist dieses fiktive Jahresbrutto immer noch niedriger als das vom AG schon angenommene Jahresbrutto 12*X. Insofern ist trotz Progressionsvorbehalt durchaus nicht unwahrscheinlich, dass es eine Erstattung gibt.
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Keine Ankündigung bisher.
Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
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X
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In dem Fall spielt das Bundesland keine Rolle. Die Einkommensteuer ist bundesweit gleich. Da du aber nur bis 7.2. steuerpflichtiges Einkommen hattest (ca. 4.500 minus voller AN-Pauschbetrag 1.230 ergibt Einkünfte im Jahr von 3.300 Euro) und das Einkommen deiner Frau schon mit Steuerklasse V verrsteuert wird, wird es nicht so schlimm werden. 2.200 Euro zurückzulegen, kann aber nicht schaden.
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Wenn ich das so mache wie du sagst Charlie , dann müsste ich 2200 nachzahlen . ♂️
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Eingeben (in einen Progressionsrechner) musst du natürlich nur das, was du bis zum Beginn des Krankengeldbezugs brutto verdient hast.
Das Krankengeld musst du eben auf das gesamte Jahr 2023 hochrechnen. Ich würde davon abraten, das in Mein ELSTER nachzustellen.
Dort musst du nämlich auch die Vorsorgeaufwendungen bis zum Krankengeldbezug eintragen, das muss man ja alles selbst berechnen.
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Zitat von MB214 Beitrag anzeigenIch verstehe was du meinst aber ich kann ja nicht 50000 brutto Einkommen angeben wenn ich das gar nicht mache weisste was ich meine
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Ich verstehe was du meinst aber ich kann ja nicht 50000 brutto Einkommen angeben wenn ich das gar nicht mache weisste was ich meine
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Zitat von MB214 Beitrag anzeigenWas soll man den bei zu versteuerndes Einkommen eingeben ,wenn ich ein ganzes Jahr angenommen krank bin ?Zuletzt geändert von Telepeter; 23.05.2023, 21:08.
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Was soll man den bei zu versteuerndes Einkommen eingeben ,wenn ich ein ganzes Jahr angenommen krank bin ?
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Wenn ich normal arbeite habe ich ein Jahresverdienst von 50.000 ich bin in Steuerklasse 3 meine Frau in 5 und Nacht Teilzeit 22 Stunden . Krankengeld beziehe ich jetzt seit dem 8.2.23
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Hallo liebes Forum. Und zwar habe ich eine Frage . Leider bin ich seit dem 8.2.23 im Krankengeld . Jetzt habe ich Bedenken wegen der Steuererklärung nächstes Jahr ,weil ich gehört habe ich könnte richtig nachzahlen wegen progressionbesteuerung und so . Jetzt meine Frage wie bzw womit müsste ich rechnen wenn ich das ganze Jahr noch krankgeschrieben sein sollte ? Ich habe null Vorstellung
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AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
... warum ist mir schleierhaft, da ich ja die Zahlungen in die Lebensversicherung selbst getätigt habe, also selbst bespart.
Dann muss eben die Auszahlung versteuert werden. Wenn du das für falsch hältst, muss deine Mutter Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
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AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBevor jetzt alles noch verwirrender wird: Das war doch der Krankengeldbetrag! Damals hattest du wegen des Progressionsvorbehalts ursprünglich eine Steuernachzahlung von 659,44 € errechnet.
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