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Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

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  • multi
    antwortet
    Nur zum grundsätzlichen Verständnis: der Progressionsvorbehalt führt i.Allg. zu einer Nachzahlung, wenn er sich auf Zahlungen neben einer normalen Beschäftigung bezieht.

    Bei Krankengeld ist die Situation anders. Wer im Monat X Euro verdient, wird vom AG so besteuert, als würde er jeden Monat X, also 12*X verdienen.
    Wird nur im Januar und Februar X verdient, und ab März bekommt man Betrag Y Krankengeld, so würde ohne Progressionsvorbehalt nur ein Jahresbrutto 2*X versteuert und es gäbe eine hohe Steuererstattung.

    Mit Progressionsvorbehalt wird für die Berechnung des Steuersatzes ein fiktives Jahresbrutto von 2*X+10*Y zugrunde gelegt. Da das Krankengeld Y niedriger als das Brutto X ist, ist dieses fiktive Jahresbrutto immer noch niedriger als das vom AG schon angenommene Jahresbrutto 12*X. Insofern ist trotz Progressionsvorbehalt durchaus nicht unwahrscheinlich, dass es eine Erstattung gibt.

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  • Kloebi
    antwortet
    In dem Fall spielt das Bundesland keine Rolle. Die Einkommensteuer ist bundesweit gleich. Da du aber nur bis 7.2. steuerpflichtiges Einkommen hattest (ca. 4.500 minus voller AN-Pauschbetrag 1.230 ergibt Einkünfte im Jahr von 3.300 Euro) und das Einkommen deiner Frau schon mit Steuerklasse V verrsteuert wird, wird es nicht so schlimm werden. 2.200 Euro zurückzulegen, kann aber nicht schaden.

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  • MB214
    antwortet
    Bundesland Hessen

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  • MB214
    antwortet
    Wenn ich das so mache wie du sagst Charlie , dann müsste ich 2200 nachzahlen . ‍♂️

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  • Charlie24
    antwortet
    Eingeben (in einen Progressionsrechner) musst du natürlich nur das, was du bis zum Beginn des Krankengeldbezugs brutto verdient hast.

    Das Krankengeld musst du eben auf das gesamte Jahr 2023 hochrechnen. Ich würde davon abraten, das in Mein ELSTER nachzustellen.

    Dort musst du nämlich auch die Vorsorgeaufwendungen bis zum Krankengeldbezug eintragen, das muss man ja alles selbst berechnen.

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  • MB214
    antwortet
    Ok dank dir , dann muss ich das mal eingeben alles

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  • Telepeter
    antwortet
    Zitat von MB214 Beitrag anzeigen
    Ich verstehe was du meinst aber ich kann ja nicht 50000 brutto Einkommen angeben wenn ich das gar nicht mache weisste was ich meine
    Richtig. Mein Vorschlag war, die letzte Steuererklärung in ein neues Formular einzufüllen (da stehen dann bei Dir die 50.000 € Bruttolohn, Deine Lohnsteuerabzüge und Deine Vorsorgeaufwendungen drin) und dann diese 50.000 €, die abgezogene Lohnsteuer und alle Werbungskosten manuell auf "0" zu setzen und bei den Vorsorgeaufwendungen Dein Anteil an RV, KV, PV und AV abzuziehen. Dann hast Du den fiktiven Fall des Wegfalls Deines Arbeitseinkommens. Und wenn Du jetzt das Krankengeld als voraussichtlichen Jahresbetrag (sagen wir mal mit 24.000 €) in Zeile 28 der Anlage N einfüllst hast Du den fiktiven Fall des Wegfalles Deines Arbeitseinkommens mit Ersatz durch Krankengeld. Wenn Du Glück hast wird die Erhöhung der Steuerlast durch den Progressionsvorbehalt beim Krankengeld durch den höheren Lohnsteuerabzug bei Deiner Frau (Steuerklasse V) aufgefangen, das wirst Du in der Berechnung dann sehen.

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  • MB214
    antwortet
    Ich verstehe was du meinst aber ich kann ja nicht 50000 brutto Einkommen angeben wenn ich das gar nicht mache weisste was ich meine

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  • Telepeter
    antwortet
    Zitat von MB214 Beitrag anzeigen
    Was soll man den bei zu versteuerndes Einkommen eingeben ,wenn ich ein ganzes Jahr angenommen krank bin ?
    Das ist nicht ganz so einfach, weil Du musst ja nicht nur Dein Einkommen sondern auch Deine Vorsorgeaufwendungen wegdenken. Praktisch könntest Du das so umsetzen dass Du Dir die Angaben Deiner letzten abgegebenen Einkommensteuererklärung in ein neues ELSTER-Formular einfüllst (das geht wenn Du indem Du unter Formulare>übermittelte Formulare in dem Dreipunkte-Menue auf der rechten Seite die Daten in ein neues Formular einfüllen lässt) und dann in dem Formular in der Anlage N alle eigenen Angaben rauslöschst, ebenso wie in der Anlage Vorsorgeaufwand (nur Deine eigenen Anteile an RV, KV, PV und AV). Dann könntest Du sogar noch die voraussichtlichen Krankengeldzahlungen in Zeile 28 Deiner Anlage N (die ansonsten leer ist) eintragen und bekommst in der Vorausberechnung dieses fiktiven Falles näherungsweise Eure voraussichtliche Steuerbelastung angezeigt. Stimmt natürlich nicht so ganz weil das Kalenderjahr nicht richtig ist, es auch Abzüge für Vorsorgeaufwand beim Krankengeld gibt, aber im großen und Ganzen schon.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 23.05.2023, 21:08.

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  • MB214
    antwortet
    Was soll man den bei zu versteuerndes Einkommen eingeben ,wenn ich ein ganzes Jahr angenommen krank bin ?

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  • Charlie24
    antwortet
    Du kannst einen Progressionsvorbehaltsrechner nutzen, um die Auswirkungen abschätzen zu können.

    Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) haben Auswirkungen auf den Steuersatz ➡️ Hier Progressionsvorbehalt berechnen!

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  • MB214
    antwortet
    Wenn ich normal arbeite habe ich ein Jahresverdienst von 50.000 ich bin in Steuerklasse 3 meine Frau in 5 und Nacht Teilzeit 22 Stunden . Krankengeld beziehe ich jetzt seit dem 8.2.23

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  • MB214
    antwortet
    Hallo liebes Forum. Und zwar habe ich eine Frage . Leider bin ich seit dem 8.2.23 im Krankengeld . Jetzt habe ich Bedenken wegen der Steuererklärung nächstes Jahr ,weil ich gehört habe ich könnte richtig nachzahlen wegen progressionbesteuerung und so . Jetzt meine Frage wie bzw womit müsste ich rechnen wenn ich das ganze Jahr noch krankgeschrieben sein sollte ? Ich habe null Vorstellung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    ... warum ist mir schleierhaft, da ich ja die Zahlungen in die Lebensversicherung selbst getätigt habe, also selbst bespart.
    Du selbst doch sicher nicht, sondern deine Mutter. Wenn das über den Arbeitgeber gelaufen ist, kann das durchaus ein Modell gewesen sein, bei dem die Einzahlungen steuerfrei waren.

    Dann muss eben die Auszahlung versteuert werden. Wenn du das für falsch hältst, muss deine Mutter Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bevor jetzt alles noch verwirrender wird: Das war doch der Krankengeldbetrag! Damals hattest du wegen des Progressionsvorbehalts ursprünglich eine Steuernachzahlung von 659,44 € errechnet.
    Genau. Jetzt kamen die 4109 dazu. So wie ich das nun verstanden habe, wird diese Summe als zusätzliches Einkommen gewertet, warum ist mir schleierhaft, da ich ja die Zahlungen in die Lebensversicherung selbst getätigt habe, also selbst bespart.

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