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Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
    Beim Krankengeld war ja wie erwähnt die Steuerbelastung 5379,99€! ...
    Bevor jetzt alles noch verwirrender wird: Das war doch der Krankengeldbetrag! Damals hattest du wegen des Progressionsvorbehalts ursprünglich eine Steuernachzahlung von 659,44 € errechnet.

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Nein es handelte sich nicht um eine Abfindung oder derartiges. Es war ein Altersvorsorgevertrag der über die Firma lief und der im Dezember ausbezahlt wurde. Im Schreiben vom Dezember wurde erwähnt, dass der Betrag steuerpflichtig ist, aber derart war mir nicht klar.

    - - - Aktualisiert - - -

    Hab jetzt nochmals nachgesehen und es handelte sich um eine SV-Lebensversicherung.

    - - Aktualisiert - - -

    Ich verstehe ja das 4109€ Steuerpflichtige Einkünfte die Nachzahlung steigern können, aber Beim Krankengeld waren es ja über 5000€ und wir sind nicht mal in die Nähe der 1000€ Marke gekommen. Versteh das echt nicht ganz

    Hallo,

    nehmen wir mal an beim KG 900.- (Du sagst ja nicht,wie hoch die Steuerbelastung ist).
    Dann bleiben ca.800.- für 4100.- Das sind nicht mal 20%

    Gruß FIGUL
    Beim Krankengeld war ja wie erwähnt die Steuerbelastung 5379,99€! Wie kommst du nun auf die 900 für KG und 800 für die 4100!?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Beim Krankengeld waren es ja über 5000€ und wir sind nicht mal in die Nähe der 1000€ Marke gekommen. Versteh das echt nicht ganz!
    Aber das ist doch nicht so schwierig. Das Krankengeld selbst ist ja nicht steuerpflichtig, der Progressionsvorbehalt hat nur die Besteuerung der

    steuerpflichtigen Lohneinkünfte erhöht. Die waren ja wegen der längeren Erkrankung nicht sonderlich hoch. Jetzt sind die steuerpflichtigen Einkünfte

    aus der Versicherung hinzugekommen. Die lösen ja nicht nur unmittelbar Steuern aus, auch die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts sind jetzt

    höher als vorher.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Nein es handelte sich nicht um eine Abfindung oder derartiges. Es war ein Altersvorsorgevertrag der über die Firma lief und der im Dezember ausbezahlt wurde. Im Schreiben vom Dezember wurde erwähnt, dass der Betrag steuerpflichtig ist, aber derart war mir nicht klar.

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    Hab jetzt nochmals nachgesehen und es handelte sich um eine SV-Lebensversicherung.

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    Ich verstehe ja das 4109€ Steuerpflichtige Einkünfte die Nachzahlung steigern können, aber Beim Krankengeld waren es ja über 5000€ und wir sind nicht mal in die Nähe der 1000€ Marke gekommen. Versteh das echt nicht ganz

    Hallo,

    nehmen wir mal an beim KG 900.- (Du sagst ja nicht,wie hoch die Steuerbelastung ist).
    Dann bleiben ca.800.- für 4100.- Das sind nicht mal 20%

    Gruß FIGUL

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte von 4.109,00 € würden bei einem Grenzsteuersatz von 30% insgesamt rund 1.400,00 Euro zusätzliche Steuerbelastung auslösen.

    Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen müssen je nach Art des Vertrags ganz normal versteuert werden. Eine Abfindung für mehrere Jahre war das ja anscheinend nicht?

    Da bei deiner Mutter ja auch noch der Progressionsvorbehalt wegen des Krankengeldbezugs Auswirkungen hat, kommt mir die genannte Nachzahlung durchaus plausibel vor.
    Nein es handelte sich nicht um eine Abfindung oder derartiges. Es war ein Altersvorsorgevertrag der über die Firma lief und der im Dezember ausbezahlt wurde. Im Schreiben vom Dezember wurde erwähnt, dass der Betrag steuerpflichtig ist, aber derart war mir nicht klar.

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    Hab jetzt nochmals nachgesehen und es handelte sich um eine SV-Lebensversicherung.

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    Ich verstehe ja das 4109€ Steuerpflichtige Einkünfte die Nachzahlung steigern können, aber Beim Krankengeld waren es ja über 5000€ und wir sind nicht mal in die Nähe der 1000€ Marke gekommen. Versteh das echt nicht ganz!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zusätzliche steuerpflichtige Einkünfte von 4.109,00 € würden bei einem Grenzsteuersatz von 30% insgesamt rund 1.400,00 Euro zusätzliche Steuerbelastung auslösen.

    Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen müssen je nach Art des Vertrags ganz normal versteuert werden. Eine Abfindung für mehrere Jahre war das ja anscheinend nicht?

    Da bei deiner Mutter ja auch noch der Progressionsvorbehalt wegen des Krankengeldbezugs Auswirkungen hat, kommt mir die genannte Nachzahlung durchaus plausibel vor.

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Aber über 1000€ steuern für nen aufgelösten Vertrag kann doch nicht sein oder? Bin echt geschockt!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Auf Einkünfte von 102 Euro beträgt die Steuer regelmäßig weniger als 1.714.

    Ach so, abzüglich Werbungskosten 102. Ja, ca. 40 % Steuer, naja nicht ganz wenig. Wahrscheinlich nicht der einzige Grund für die Nachzahlung.

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Hallo Leute!

    Soeben habe ich den Steuerbescheid meiner Mutter bekommen und bin sehr erschrocken, denn es steht eine Nachzahlung von sage und schreibe 1714,55€ an!!!!!!

    Mit soviel habe ich ja nie und nimmer gerechnet. Bei genauer Betrachtung ist mir aufgefallen, das ein gekündigter Altersvorsorgevertrag in der Steuererklärung auftaucht und zwar unter dem Punkt Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag, einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung mit einem Betrag von 4211 abzüglich Werbungskosten 4109. Diese werden als sonstige Einkünfte angerechnet. Kann das denn wirklich sein? Das ist eine Abweichung von über 1100€ von dem was ich erwartet hatte. Das ein Altersvorsorgevertrag versteuert wird dachte ich mir, aber so heftig?

    Wäre über eine Rückmeldung sehr erfreut. Schiebe gerade Panik und Finanzamt ist heute nicht mehr zu erreichen.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
    Und die wären!?
    Warum guckst Du nicht einfach nach? Steht in der Eingabehilfe!

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Da hast du aber einiges weggelassen

    Neben dem Pauschbetrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Aufwendungen (z. B. Kosten für Heilbehandlungen, Kurkosten, Kraftfahrzeugkosten) geltend machen (siehe Hinweise zu den Zeilen 67 bis 70). u.s.w.

    Gruß FIGUL
    Du sagst unter bestimmten Voraussetzungen. Und die wären!?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
    Also nur um sicher zu gehen, dass ich es verstanden habe
    Du kannst mit Deiner Software oder in Mein Elster jederzeit mit den Zahlen spielen und ausprobieren, was sich wie auswirkt.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In der amtlichen Anleitung steht dazu folgendes:

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen im Einzelnen geltend machen (Zeile 67) oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

    Also entweder oder! Da bei Zeile 67 eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird, müssen die Aufwendungen eine erhebliche Höhe erreichen, damit mehr als beim Pauschbetrag herauskommt.
    Hallo,

    Da hast du aber einiges weggelassen

    Neben dem Pauschbetrag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Aufwendungen (z. B. Kosten für Heilbehandlungen, Kurkosten, Kraftfahrzeugkosten) geltend machen (siehe Hinweise zu den Zeilen 67 bis 70). u.s.w.

    Gruß FIGUL

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    gib einenx-beliebigen Wert in Zeile 67 an und lass die Berechnung laufen.
    Da wird dir die zumutbare Belastung angezeigt

    Gruß FIGUL
    Okay diese wäre in meinem Fall 766€! Also nur um sicher zu gehen, dass ich es verstanden habe. Sollten die Kosten der Behinderung unter der zumutbaren Belastung sein, ist es ratsam den Pauschbetrag anzuwenden. Wenn ich das Ganze als aussergewöhnliche Belastung ansetzen würde, wären in diesem Fall die Kosten die mit der Behinderung Zusammenhängen nur steuermindernd, wenn die Kosten sich auf insgesamt 1337 € belaufen würden, im Verhältnis zum Pauschbetrag natürlich.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
    Dann ist die Wahl des Pauschbetrages wohl doch besser oder?
    Außer man hat natürlich immense Kosten. Wenn es Kleinstbeträge sind wird es sich wohl nicht auszahlen die zumutbare Eigenbelastung zu überschreiten. Wie hoch wäre denn diese in meinem Fall!? Kann man das sagen?
    Hallo,

    gib einenx-beliebigen Wert in Zeile 67 an und lass die Berechnung laufen.
    Da wird dir die zumutbare Belastung angezeigt

    Gruß FIGUL

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