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Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    In der amtlichen Anleitung steht dazu folgendes:

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen im Einzelnen geltend machen (Zeile 67) oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

    Also entweder oder! Da bei Zeile 67 eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird, müssen die Aufwendungen eine erhebliche Höhe erreichen, damit mehr als beim Pauschbetrag herauskommt.
    Dann ist die Wahl des Pauschbetrages wohl doch besser oder?
    Außer man hat natürlich immense Kosten. Wenn es Kleinstbeträge sind wird es sich wohl nicht auszahlen die zumutbare Eigenbelastung zu überschreiten. Wie hoch wäre denn diese in meinem Fall!? Kann man das sagen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    In der amtlichen Anleitung steht dazu folgendes:

    Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen im Einzelnen geltend machen (Zeile 67) oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen.

    Also entweder oder! Da bei Zeile 67 eine zumutbare Eigenbelastung angerechnet wird, müssen die Aufwendungen eine erhebliche Höhe erreichen, damit mehr als beim Pauschbetrag herauskommt.

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Hallo ich nochmal!
    Ich hätte dann doch nochmal eine Frage zwecks dem GdB 50. Der Pauschbetrag hat eine Höhe von 570€.
    Wie sieht es mit Kosten die man für beispielsweise Massagen aufwenden muss? Sind diese Kosten mit den 570€ gedeckt oder bekommt man dafür zusätzlich noch etwas anerkannt!?

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Diskussionen dieser Art sind hier erfahrungsgemäß nicht zielführend. Das Forum ist vorrangig dafür gedacht, anderen Anwendern bei der elektronischen Steuererklärung zu helfen.
    Sorry hast natürlich Recht.
    Hiermit hat sich ja mein Anliegen auch erledigt und ihr habt mir sehr geholfen.
    Danke für eure Zeit!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Diskussionen dieser Art sind hier erfahrungsgemäß nicht zielführend. Das Forum ist vorrangig dafür gedacht, anderen Anwendern bei der elektronischen Steuererklärung zu helfen.

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Echt, Du findest es besser wenn jemand 1500 Euro Steuer abgezogen kriegt, als wenn er 600 abgezogen kriegt und 600 nachzahlen muss? Ok.
    Nehmen wir als Beispiel ne Alleinerziehende Mutter. Arbeitet was das Zeug hält um sich und das Kind zu finanzieren! Plötzlich wird sie krank, kann nicht arbeiten und sich auch nicht uns Kind kümmern. Kommt dann doch finanziell irgendwie hin und darf das Jahr drauf noch zusätzlich zahlen. Verstehst wir ich meine? Kann deine Meinung auch verstehen, aber das kann doch so nicht sein!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    So wirklich gerecht war das Steuerrecht noch nie, da stimme ich dir zu! Aber das werden wir hier nicht ändern können.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
    Bei normalem Verdienst bekommst Geld raus und bei weniger wofür man eigentlich nichts kann, sollst nachzahlen. Finde ich ungerecht!
    Echt, Du findest es besser wenn jemand 1500 Euro Steuer abgezogen kriegt, als wenn er 600 abgezogen kriegt und 600 nachzahlen muss? Ok.

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Du hast meinen Beitrag anscheinend missverstanden. Ein Arbeitgeber darf in solchen Fällen keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.

    Es bringt ja auch nichts, dem Arbeitnehmer im Dezember oder Januar Lohnsteuer zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer diese Steuer dann doch wieder an den Fiskus abführen muss.

    Man wird durch den Progressionsvorbehalt auch nicht bestraft, man wird nur steuerlich nicht besser gestellt. Die Gründe für die Lohnersatzleistung bleiben steuerlich außen vor,

    darauf nimmt das Steuerrecht keine Rücksicht.

    Sorry, da hab ich dich tatsächlich missverstanden.

    Also ich finde es wirklich eine Bestrafung. Jeder hat da seine Meinung. Wenn ich schon höre, dass das Krankengeld steuerfrei ist, aber dann um die Ecke doch irgendwie Geld abgeschöpft wird hört es bei mir auf. Bei normalem Verdienst bekommst Geld raus und bei weniger wofür man eigentlich nichts kann, sollst nachzahlen. Finde ich ungerecht!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Aber welcher Arbeitgeber macht denn das!?
    Du hast meinen Beitrag anscheinend missverstanden. Ein Arbeitgeber darf in solchen Fällen keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.

    Es bringt ja auch nichts, dem Arbeitnehmer im Dezember oder Januar Lohnsteuer zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer diese Steuer dann doch wieder an den Fiskus abführen muss.

    Man wird durch den Progressionsvorbehalt auch nicht bestraft, man wird nur steuerlich nicht besser gestellt. Die Gründe für die Lohnersatzleistung bleiben steuerlich außen vor,

    darauf nimmt das Steuerrecht keine Rücksicht.

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Aber der Arbeitgeber hätte es wissen müssen! Dann wäre mehr Lohnsteuer einbehalten worden und die Nachzahlung würde jetzt geringer ausfallen.
    Aber welcher Arbeitgeber macht denn das!?
    Noch nie von einem gehört!
    Nunja weiß jetzt erstmal, dass die Erklärung so seine Richtigkeit hat, obwohl ich das Ganze schon ein Unding finde!
    Da hat man ein Handicap und wird im nächsten Jahr dafür bestraft. Der gute alte Vater Staat!

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    aber die katze fällt auf die selben Pfoten

    Gruß FIGUL
    Richtig, aber die Stimmungslage ist besser.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Hallo,

    aber die katze fällt auf die selben Pfoten

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigen
    Das mag ja sein, aber das weiß ja das Steuerprogramm nicht!
    Aber der Arbeitgeber hätte es wissen müssen! Dann wäre mehr Lohnsteuer einbehalten worden und die Nachzahlung würde jetzt geringer ausfallen.

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  • Junior_0309
    antwortet
    AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Dass die Steuernachzahlung so hoch ausfällt, hat auch damit zu tun, dass der Arbeitgeber offensichtlich einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.

    Das darf man bei Arbeitsunterbrechung (U) infolge Krankheit bzw. Krankengeldbezug für 5 oder mehr Arbeitstage meiner Meinung nach gar nicht machen.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42b.html
    Das mag ja sein, aber das weiß ja das Steuerprogramm nicht!

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