AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
Dass die Steuernachzahlung so hoch ausfällt, hat auch damit zu tun, dass der Arbeitgeber offensichtlich einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat.
Das darf man bei Arbeitsunterbrechung (U) infolge Krankheit bzw. Krankengeldbezug für 5 oder mehr Arbeitstage meiner Meinung nach gar nicht machen.
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Keine Ankündigung bisher.
Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
Hallo,
hab ich nicht vergessen.
Habe halt nur die Einkommensteuer+ Soli angegeben.
Da du noch eine Spende hast gleicht es sich ja fast mit der Handwerkerleistung aus
50 GdB habe ich auch nur fiktiv angenommen, da du keine Angaben zur Höhe gemacht hast.
Gruß FIGUL
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AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
Hallo,
Nein,
ich habe einen Testfall angelegt und da war eine Handwerkerleistung angegeben.
Die habe ich in deinem Fall vergessen zu löschen
Gruß FIGUL
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Zitat von Junior_0309 Beitrag anzeigenAlso ich komme auf Steuer 578, Soli 35,20 und Kirchensteuer 46,24. Zusätzlich ist noch eine Spende in Höhe von 100 angegeben.
Wieso hast du denn keine Kirchensteuer raus? vergessen?
hab ich nicht vergessen.
Habe halt nur die Einkommensteuer+ Soli angegeben.
Da du noch eine Spende hast gleicht es sich ja fast mit der Handwerkerleistung aus
50 GdB habe ich auch nur fiktiv angenommen, da du keine Angaben zur Höhe gemacht hast.
Gruß FIGUL
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AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
Nein, du kannst nur tatsächlich unbar bezahlte Arbeitskosten geltend machen, doch keine Pauschalen!
Spenden wirken sich aus, das ist OK.
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AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
ich habe mal deine Daten eingegeben. Mit GdB 50 (Behinderung) ergibt das eine Nachzahlung
Steuer 579 und Soli 35,40
Ergo stimmt es
Ist noch eine Handwerkerrechnung in Höhe von 95.- dabei
Gruß FIGUL
Wieso hast du denn keine Kirchensteuer raus? vergessen?Zuletzt geändert von Junior_0309; 09.04.2019, 13:33.
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AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
Nachdem die Beiträge zur KV, PV und ALV mit 1.879,53 knapp unter 1.900,00 € liegen, würde z. B. die Geltendmachung einer privaten Haftpflichtversicherung Sinn machen,
viel macht das allerdings nicht aus.
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Hallo,
ich habe mal deine Daten eingegeben. Mit GdB 50 (Behinderung) ergibt das eine Nachzahlung
Steuer 579 und Soli 35,40
Ergo stimmt es
Ist noch eine Handwerkerrechnung in Höhe von 95.- dabei
Gruß FIGULZuletzt geändert von FIGUL; 09.04.2019, 13:16.
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AW: Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen5.379 Euro Krankengeld erhöhen den Steuersatz schon ganz ordentlich, so dass das nicht unrealistisch erscheint. Auf 16.000 Euro Arbeitslohn wurden ja nur 570 Euro Lohnsteuer einbehalten? Stimmt das?
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5.379 Euro Krankengeld erhöhen den Steuersatz schon ganz ordentlich, so dass das nicht unrealistisch erscheint. Auf 16.000 Euro Arbeitslohn wurden ja nur 570 Euro Lohnsteuer einbehalten? Stimmt das?
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMit welcher Anwendung wurde die Erklärung erstellt?
Bei Mein ELSTER wird gerne mal die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen.
Die Steuererklärung wurde mit dem einfachen Elster Formular erstellt. Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich beigefügt und bei Punkt 11 das Häckchen bei JA gesetzt, was aber keinen Unterschied machen würde. Die Beträge zur Krankenversicherung werden ja automatisch durch die Eintragung der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
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Mit welcher Anwendung wurde die Erklärung erstellt?
Bei Mein ELSTER wird gerne mal die Anlage Vorsorgeaufwand vergessen.
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Steuernachzahlung zwecks Krankengeld?
Hallo liebe Anwender.
Ich bin nun zum ersten Mal in diesem Forum und benötige eure Hilfe. Jedes Jahr habe ich bisher Erklärungen selbst gemacht (für Freunde und Verwandte), doch dieses Mal bin ich etwas überfragt, ob eine so hohe Nachzahlung sein kann. Dass aufgrund Krankengeld eine Nachzahlung möglich ist war mir klar, aber in dieser Höhe und bei diesem Verdienst finde ich es wirklich extrem. Und zwar geht es um eine saftige Steuernachzahlung von 659,44€ meiner Mutter. Sie bezog vom 10.05.2018 - 07.09.2018 insgesamt 5379,99€ an Krankengeld (lt. Bescheinigung der Krankenkasse). Die Zeit vor Erhalt des Krankengeldes und danach war sie Vollzeit beschäftigt. Zusätzlich ist sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweis, der die Steuernachzahlung wenigstens etwas senkt.
Daten der Lohnsteuerbescheinigung:
3. 16327,59€
4. 570,00€
6. 45,60€
22. 1578,27€
23. 1578,27€
25. 1408,57
26. 216,39
27. 254,57
Werbungskosten wie Entfernungspauschale kann sie nicht geltend machen, da ihre Arbeitsstelle ca. 1 km von zu Hause entfernt ist. Beiträge zur IG-Metall leistet sie zwar, diese wirken sich jedoch nicht auf die Pauschale aus.
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Die Steuererklärung ist soweit fertig gestellt, doch ich will sie noch nicht wirklich abschicken, da ich mir nicht sicher bin, ob das sein kann.
Danke im Voraus.Stichworte: -
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