Zitat von korsika
Beitrag anzeigen
Zitat von korsika
Beitrag anzeigen
Bin mir auch unsicher, was ich bei „Dieser doppelte Haushalt wurde aus beruflichem Anlass begründet am“ eintragen müsste, da ich diese Wohnung ja zuvor schon für mein Studium genutzt/abgesetzt habe und nun zusätzlich ab Mai noch die Festanstellung dazu kam.
Ich habe auch über den Jahreswechsel 17/18 ein Praxissemester in einer 500km entfernten deutschen Stadt absolviert, welches ich für 2017 ebenso als sonstige Werbungskosten aufgeführt habe. Sollte man das auch hier eintragen?
Zitat von korsika
Beitrag anzeigen

Einen Kommentar schreiben: