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Anlage V: Fehlermeldung bei Angabe der Pachteinnahmen für Weinberg

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  • Weinberg
    antwortet
    AW: Anlage V: Fehlermeldung bei Angabe der Pachteinnahmen für Weinberg

    Vielen Dank für die Antworten - ja. die Fehlermeldung ist eindeutig, es hat gestern abend trotzdem nicht geklappt. Habe heute morgen nochmals alle Inhalte in Anhang V gelöscht und wie angegeben neu eingetragen (in meinElster) - und es hat geklappt!!!

    Somit passt nun alles - Danke

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage V: Fehlermeldung bei Angabe der Pachteinnahmen für Weinberg

    Entscheidend ist, dass, was den Weinberg angeht, nur die Zeile 32 befüllt wird. Dort sind die Einkünfte zu erklären, also die Pachteinnahmen abzüglich der Grundsteuer A.

    Der Rest der 1. Anlage V muss komplett leer bleiben, es sei denn, es wären auch Einkünfte aus einem bebauten Grundstück zu erklären.

    - - - Aktualisiert - - -

    Die Fehlermeldung ist doch auch verständlich formuliert:

    Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind keine Angaben im Bereich "bebautes Grundstück" zu tätigen (1. Anlage V).

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Anlage V: Fehlermeldung bei Angabe der Pachteinnahmen für Weinberg

    Du postest unter Allgemein und Projekt!

    Welche Software verwendest Du?

    Um welches Jahr geht es?

    Ich habe in ElsterFormular Version 20.3 Revision 26332 eine Erklärung für 2018 angelegt und in die Anlage V in der Zeile 32 die Bezeichnung für ein Grundstück und einen Betrag eingegeben. Die Steuerberechnung funktioniert problemlos.

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  • Anlage V: Fehlermeldung bei Angabe der Pachteinnahmen für Weinberg

    Ich habe Pachteinnahmen für einen Weinberg (kein Betrieb mehr, die Betriebsauflösung wurde gegenüber den Finanzamt erklärt). Ich habe die Pacht in Zeile 32 der Anlage V eingetragen, und keine Angaben zur Lage des Grundstücks im ersten Abschnitt der Anlage V.

    Jetzt kommen trotzdem folgende Fehlermeldungen
    1.) "Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Auf der Anlage V muss mindestens die Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung angegeben werden (1. Anlage V)."

    2.)"Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind keine Angaben im Bereich "bebautes Grundstück" zu tätigen (1. Anlage V). "

    Was mache ich falsch?
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