Hallo zusammen,
in der Jahresstuerbescheinigung meiner Bank its eine Position "Leistungen aus dem Einlagekonto (§ 27 Abs.1 - 7 KStG)" enthalten mit dem Text: "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen
ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018". Unter dem ausgewiesenen Betrag heißt es dann "(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)"
Das Problem: Die Höhe der Kapitalerträge war in diesem Jahr 0. Muss ich den Betrag dann mit Minuszeichen in die Anlage KAP eintragen? In Zeile 7?
Vielen Dank.
Michael
in der Jahresstuerbescheinigung meiner Bank its eine Position "Leistungen aus dem Einlagekonto (§ 27 Abs.1 - 7 KStG)" enthalten mit dem Text: "Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen
ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG 2004 in Verbindung mit § 56 Abs. 3 Satz 6 InvStG 2018". Unter dem ausgewiesenen Betrag heißt es dann "(Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)"
Das Problem: Die Höhe der Kapitalerträge war in diesem Jahr 0. Muss ich den Betrag dann mit Minuszeichen in die Anlage KAP eintragen? In Zeile 7?
Vielen Dank.
Michael