Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übungsleiterpauschale in EÜR

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Übungsleiterpauschale in EÜR

    Guten Tag zusammen,

    ich bin freiberufliche Medienpädagogin und einige Tätigkeiten fallen dabei unter die Übungsleiterpauschale. Da ich mit dem Job aber auch steuerpflichtig verdiene (allerdings Kleinunternehmertum ohne USt), meine Frage: Wo kann ich Übungsleiterpauschale und steuerpflichtige Einnahmen getrennt voneinander in der EÜR angeben?
    Es kommt doch nicht alles unter "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)", Zeile 11, oder?

    Bin etwas ratlos und freue mich über Tipps!

    Dankeschön
    Saskia

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale in EÜR

    Doch, die gesamten Betriebseinnahmen kommen in die Zeile 11. Falls darin auch Einnahmen für umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten (§ 4 Nr. 11 ff UStG) enthalten sind, ist deren Anteil zusätzlich in Zeile 12 einzutragen.

    Die steuerfreie Übungsleiterpauschale trägst du dann in die Zeile 23, Kennzahl 190 der EÜR ein.

    Außerdem sind hierzu Angaben in Zeile 44 der Anlage S zur Einkommensteuererklärung erforderlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Übungsleiterpauschale in EÜR

      Ach super, genau das hat mir gefehlt. Danke dir!

      Kommentar

      Lädt...
      X