Guten Tag zusammen,
ich bin freiberufliche Medienpädagogin und einige Tätigkeiten fallen dabei unter die Übungsleiterpauschale. Da ich mit dem Job aber auch steuerpflichtig verdiene (allerdings Kleinunternehmertum ohne USt), meine Frage: Wo kann ich Übungsleiterpauschale und steuerpflichtige Einnahmen getrennt voneinander in der EÜR angeben?
Es kommt doch nicht alles unter "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)", Zeile 11, oder?
Bin etwas ratlos und freue mich über Tipps!
Dankeschön
Saskia
ich bin freiberufliche Medienpädagogin und einige Tätigkeiten fallen dabei unter die Übungsleiterpauschale. Da ich mit dem Job aber auch steuerpflichtig verdiene (allerdings Kleinunternehmertum ohne USt), meine Frage: Wo kann ich Übungsleiterpauschale und steuerpflichtige Einnahmen getrennt voneinander in der EÜR angeben?
Es kommt doch nicht alles unter "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)", Zeile 11, oder?
Bin etwas ratlos und freue mich über Tipps!
Dankeschön
Saskia
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