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Anlage EÜR - Weder Einnahmen noch Ausgaben

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    Anlage EÜR - Weder Einnahmen noch Ausgaben

    Hallo,
    was muss ich überhaupt in die Anlage EÜR eintragen, wenn ich weder Einnahmen noch Ausgaben gehabt habe? Und das ist schon seit Jahren so. Das FA besteht aber darauf, dass ich jedes Jahr eine Erklärung abgebe, und dieses Jahr (für 2018)zum ersten Mal mit der EÜR.
    Vielen Dank.
    Freundliche Grüße evinrude
    evinrude

    #2
    Du bestehst drauf dass Du eine gewerbliche oder selbständige Tätigkeit hast. Das Finanzamt besteht auf den Steuererklärungen.

    Welche Fehlermeldungen erhältst Du denn? Im Zweifel musst Du halt eine Null eintragen.

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      #3
      Und das ist schon seit Jahren so.
      Und warum meldest du dein Unternehmen nicht ab?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich kann den Betrieb nicht abmelden, da ich ein noch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung habe. Und diese Einnahmen können sich theoretisch und praktisch ändern. Das FA besteht darauf.
        evinrude

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          #5
          Das ist aber jetzt etwas widersprüchlich. Oben schreibst du, dass du keine Einnahmen hast, jetzt hast du doch welche.

          Sind denn die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung überhaupt dem Betrieb zuzurechnen? Wenn nicht, dann genügt doch die Anlage V!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Guten Tag,

            Die EÜR für 2019, die ich für eine Fotovoltaikanlage erstellen muss, will neue Einträge!

            Ich habe die 2018 übermittelten Daten übernommen und anschließend nur die Geänderten (AfA, Einnahmen, Umsatzsteuer geändert). Leider bekomme ich mit den alten Angaben bei der Prüfung der EÜR nun Fehler angezeigt.

            1. Der ursprüngliche schon seit über 5 Jahren in der "Rechtsform des Betriebs" genutzte Eintrag "sonstige natürliche Person" wird nicht mehr akzeptiert.
            2. Ich muss Entnahmen (125) und Einlagen(126) nun zwingend eingeben, was in den vorangegangen Jahren nicht erforderlich war!
            Ich habe etwas im Netz recheriert und fand den Hinweis: Wenn man in den Entnahmen und Einlagen 0 einträgt, dann wird die "sonstige natürliche Person" akzeptiert. Allerdings reicht es nicht aus einfach nur Null einzutragen, das läuft auf Fehler. Man muss auch einen Text dazu eingeben. Da ich keine Einlagen und Entnahmen getätigt habe, gab ich als Text "Keine" ein. Jetzt ist meine EÜR für 2019 fehlerfrei.
            Da kann man, auch angesichts der Zeit, die man für die Lösung diese neuen Herausforderung benötigt hat, schon mal tief durchatmen.

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              #7
              Da kann man, auch angesichts der Zeit, die man für die Lösung diese neuen Herausforderung benötigt hat, schon mal tief durchatmen
              Glückwunsch! Du hast ja alles selbst gefunden, was will man mehr?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist aber jetzt etwas widersprüchlich. Oben schreibst du, dass du keine Einnahmen hast, jetzt hast du doch welche.

                Sind denn die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung überhaupt dem Betrieb zuzurechnen? Wenn nicht, dann genügt doch die Anlage V!
                Ich kann es nicht ändern. Das FA in Niedersachsen will es so.
                evinrude

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                  #9
                  Zitat von Mi15 Beitrag anzeigen
                  Guten Tag
                  Und warum drängst Du Dich in einem laufenden Thread nach vorne, ohne Bezug zum Thema?

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