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AVEÜR wurde nicht berücksichtigt

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  • Charlie24
    antwortet
    dieses Wissen dürfte doch vorhanden sein, wenn schon abgeschrieben wird.
    Wenn ich den Eingangsbeitrag so durchlese, wäre ich mir nicht sicher.

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

    Das ändert aber nichts daran, dass die AfA monatsscharf berechnet werden muss.
    Hallo,

    dieses Wissen dürfte doch vorhanden sein, wenn schon abgeschrieben wird.

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    im Datenportal des BMF ist die AfA in Jahren angegeben.

    Gruß FIGUL
    Das ändert aber nichts daran, dass die AfA monatsscharf berechnet werden muss.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    im Datenportal des BMF ist die AfA in Jahren angegeben.

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AfA für Laptop beträgt 3 Jahre
    Genau genommen sind es 36 Monate. Wenn er von sich aus über 60 Monate abgeschrieben hat oder über einen Sammelposten,

    müssten die AfA bzw. der Auflösungsbetrag in der EÜR stehen, die Werte kommen ja aus der AVEÜR.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    AfA für Laptop beträgt 3 Jahre

    Gruß FIGUL

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  • thueske
    hat ein Thema erstellt AVEÜR wurde nicht berücksichtigt.

    AVEÜR wurde nicht berücksichtigt

    Hallo zusammen

    Heute habe ich meinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten.

    Dort ist mir aufgefallen, dass mein Laptop (in AVEÜR eingetragen, gekauft März 2015, abgeschrieben auf 5 Jahre) nicht berücksichtigt wurde.
    Im Bescheid steht
    Für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurde der Gewinn/Verlust aus der Anlage EÜR übernommen.
    ,
    wo jedoch die Summe für den Laptop nicht eingeschlossen ist. Das Ganze resultiert nun in einem höheren Gewinn.

    Habe mal nachgeforscht und tatsächlich war das letztes Jahr genau so. Leider erst jetzt aufgefallen.

    Irgendjemand eine Idee wieso mir die AVEÜR nicht angerechnet wurde, sondern der Wert aus der EÜR übernommen wurde?
    Die Abschreibung über 5 Jahre sollte ja dann auch noch 2019 (2018 - 2017 - 2016 - 2015) gelten, oder?

    Viele Grüße
    Tobias
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