dieses Wissen dürfte doch vorhanden sein, wenn schon abgeschrieben wird.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
AVEÜR wurde nicht berücksichtigt
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
Das ändert aber nichts daran, dass die AfA monatsscharf berechnet werden muss.
dieses Wissen dürfte doch vorhanden sein, wenn schon abgeschrieben wird.
Gruß FIGUL
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Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
im Datenportal des BMF ist die AfA in Jahren angegeben.
Gruß FIGUL
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Hallo,
im Datenportal des BMF ist die AfA in Jahren angegeben.
Gruß FIGUL
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AfA für Laptop beträgt 3 Jahre
müssten die AfA bzw. der Auflösungsbetrag in der EÜR stehen, die Werte kommen ja aus der AVEÜR.
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AVEÜR wurde nicht berücksichtigt
Hallo zusammen
Heute habe ich meinen Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten.
Dort ist mir aufgefallen, dass mein Laptop (in AVEÜR eingetragen, gekauft März 2015, abgeschrieben auf 5 Jahre) nicht berücksichtigt wurde.
Im Bescheid stehtFür die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurde der Gewinn/Verlust aus der Anlage EÜR übernommen.
wo jedoch die Summe für den Laptop nicht eingeschlossen ist. Das Ganze resultiert nun in einem höheren Gewinn.
Habe mal nachgeforscht und tatsächlich war das letztes Jahr genau so. Leider erst jetzt aufgefallen.
Irgendjemand eine Idee wieso mir die AVEÜR nicht angerechnet wurde, sondern der Wert aus der EÜR übernommen wurde?
Die Abschreibung über 5 Jahre sollte ja dann auch noch 2019 (2018 - 2017 - 2016 - 2015) gelten, oder?
Viele Grüße
TobiasStichworte: -
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