Hallo, ich überlege in ein Gartengrundstück/Schrebergarten zu investieren und dies zu verpachten. Nun ist das "Stückle" zur Vereinfachung unbebaut. Die Einnahmen muss ich natürlich mit meinem Steuersatz versteuern, Anzeigenschaltung, Verwaltungskosten etc. Kann ich sicher als Werbungskosten abziehen. Wie ist es denn mit den Grundstückskosten (bei Finanzierung /Grundschuld) ? Da geht wohl nichts oder? AfA ist ja nur für Gebäude... Höchstens anteilig für eine eventuell bestehende Hütte... Danke für Tipps und Hilfestellungen.. MfG
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Keine Ankündigung bisher.
Verpachtung Gartengrundstück
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Wie die Formulare dafür aussehen werden ist meines Wissens noch nicht bekannt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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