Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übernachtungspauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Übernachtungspauschale

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Übernachtungspauschale.
    Ich war über eine längere Zeit in das Ausland entsendet. Ich habe mir dort eine Wohnung privat gemietet. Mein Arbeitgeber zahlt pauschal 50% der Übernachtungspauschale aus.
    ​​​​​​
    ​​​​​​Kann ich die anderen 50% der Übernachtungspauschale absetzen?

    Mfg Andre

    #2
    Nein. Du kannst als Werbungskosten nur die tatsächlichen Kosten ansetzen und musst die Arbeitgebererstattung angeben. Die Übernachtungspauschale ist für Deinen Werbungskostenansatz völlig irrelevant, die gilt nur für den Arbeitgeberersatz, das sagt das BMF-Schreiben im Text vor der Tabelle auch ausdrücklich.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    Lädt...
    X