Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Übernachtungspauschale.
Ich war über eine längere Zeit in das Ausland entsendet. Ich habe mir dort eine Wohnung privat gemietet. Mein Arbeitgeber zahlt pauschal 50% der Übernachtungspauschale aus.
Kann ich die anderen 50% der Übernachtungspauschale absetzen?
Mfg Andre
ich habe eine Frage bezüglich der Übernachtungspauschale.
Ich war über eine längere Zeit in das Ausland entsendet. Ich habe mir dort eine Wohnung privat gemietet. Mein Arbeitgeber zahlt pauschal 50% der Übernachtungspauschale aus.
Kann ich die anderen 50% der Übernachtungspauschale absetzen?
Mfg Andre
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