Liebes Forum,
ich benötige etwas Unterstützung in puncto Investitionsabzugsbetrag und dessen Auflösung mit Investition. (Mein erstes Mal ;-)
2018 habe ich einen Investitionsabzugsbestrag in Höhe von 600 EUR gebildet.
Nun sitze ich grade an der EÜR 2019.
Nehmen wir an, es wurde 2019 eine Kleinmaschine im Wert von 100 netto gekauft,
für die ich nun den Investitionsabzugsbetrag aus 2018 heranziehen möchte.
Mein Plan:
Die 100 EUR netto trage ich ganz normal als Betriebsausgabe "GWG" ein.
Innerhalb des Themenblocks "Hinzurechnung Investitionsabzugsbeträge aus 2018 trage ich
in den Zeilen 99 ein wie folgt:
1) "Einzelnes Wirtschaftsgut": 100 EUR
2) "Tatsächliche Anschaffungs/Herstellungskosten": nochmal die gleichen 100 EUR
3) "Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags": 40 EUR (Nebenrechnung 40% von 100 EUR)
(Diese Zeilen müssen ja sowieso obligatorisch gefüllt werden, sonst meckert Elster).
4) "Herabsetzungsbetrag": Gilt nur bei mehrjährigen Abschreibungen, nicht jedoch für ein GWG, korrekt?
Allerdings verstehe ich den Sinn des Herabsetzungsbetrag grundsätzlich nicht ganz. Der Buchwert wird dadurch reduziert und damit gleichzeitig die Höhe der jährlichen Abschreibungsbeträge. Ist das steuerlich denn für irgendjemanden wünschenswert?
Bitte, bitte korrigiert mich und weist mich auf Denkfehler hin - wie geschrieben ist der IAB noch völliges Neuland, räusper.
Nach meinen Eintragungen wird die korrekte Endsumme ausgespuckt, bzw. sinkt die Gesamtsumme der Betriebsausgaben "brav" um 40 EUR.
Habe ich alles richtig gemacht oder gibt es Einwände? ;-)
Preisfrage: Hat der IAB noch Auswirkungen außerhalb der EÜR oder ist´s damit schon getan?
Vielen Dank schonmal vorab, für eure Hilfe!
Einen fabelhaften Abend (ohne Steuererklärung) wünscht euch
Janne
ich benötige etwas Unterstützung in puncto Investitionsabzugsbetrag und dessen Auflösung mit Investition. (Mein erstes Mal ;-)
2018 habe ich einen Investitionsabzugsbestrag in Höhe von 600 EUR gebildet.
Nun sitze ich grade an der EÜR 2019.
Nehmen wir an, es wurde 2019 eine Kleinmaschine im Wert von 100 netto gekauft,
für die ich nun den Investitionsabzugsbetrag aus 2018 heranziehen möchte.
Mein Plan:
Die 100 EUR netto trage ich ganz normal als Betriebsausgabe "GWG" ein.
Innerhalb des Themenblocks "Hinzurechnung Investitionsabzugsbeträge aus 2018 trage ich
in den Zeilen 99 ein wie folgt:
1) "Einzelnes Wirtschaftsgut": 100 EUR
2) "Tatsächliche Anschaffungs/Herstellungskosten": nochmal die gleichen 100 EUR
3) "Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrags": 40 EUR (Nebenrechnung 40% von 100 EUR)
(Diese Zeilen müssen ja sowieso obligatorisch gefüllt werden, sonst meckert Elster).
4) "Herabsetzungsbetrag": Gilt nur bei mehrjährigen Abschreibungen, nicht jedoch für ein GWG, korrekt?
Allerdings verstehe ich den Sinn des Herabsetzungsbetrag grundsätzlich nicht ganz. Der Buchwert wird dadurch reduziert und damit gleichzeitig die Höhe der jährlichen Abschreibungsbeträge. Ist das steuerlich denn für irgendjemanden wünschenswert?
Bitte, bitte korrigiert mich und weist mich auf Denkfehler hin - wie geschrieben ist der IAB noch völliges Neuland, räusper.
Nach meinen Eintragungen wird die korrekte Endsumme ausgespuckt, bzw. sinkt die Gesamtsumme der Betriebsausgaben "brav" um 40 EUR.
Habe ich alles richtig gemacht oder gibt es Einwände? ;-)
Preisfrage: Hat der IAB noch Auswirkungen außerhalb der EÜR oder ist´s damit schon getan?
Vielen Dank schonmal vorab, für eure Hilfe!
Einen fabelhaften Abend (ohne Steuererklärung) wünscht euch
Janne