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Steuererklärung bei Bezug von Arbeitslosen- und Krankengeld?

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  • BiHo1963
    antwortet
    Charlie24 dann wäre es nett, wenn du den Beitrag schließen würdest.
    Dankeschön

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  • Charlie24
    antwortet
    Kann man den Beitrag irgendwo schließen?
    Du nicht, ich schon!

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  • BiHo1963
    antwortet
    Dankeschön Charlie24,

    Dann lass ich das.


    Kann man den Beitrag irgendwo schließen?

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  • Charlie24
    antwortet
    Fazit: Wenn du 2019 ausschließlich Kranken- und Arbeitslosengeld bezogen hast, macht eine Einkommensteuererklärung keinen Sinn.

    Du bist auch nicht verpflichtet, eine Erklärung für 2019 einzureichen, es sei denn, es gäbe andere steuerpflichtige Einkünfte.

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  • BiHo1963
    antwortet
    Danke multi,

    Das heißt dann wohl, dass ich diese Beiträge nicht angeben muss??

    Ähnlich sieht es bei der Berechnung des Krankengelds auch aus. Wobei da die Beträge für Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenversicherung einzeln aufgeführt sind

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  • multi
    antwortet
    Da steht nicht, dass vom ALG Lohnsteuer einbehalten wird. Sondern dass für die Berechnung ein Netto verwendet wird, für dessen Ermittlung ein gewisser fiktiver Betrag an Lohnsteuer verwendet wurde.

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  • BiHo1963
    antwortet
    Ich hoffe, dass man es jetzt lesen kann

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  • BiHo1963
    antwortet
    Ich probiere es nochmal das Foto hochzuladen
    Angehängte Dateien

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  • L. E. Fant
    antwortet
    So sieht's aus:ungültig.JPG

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  • L. E. Fant
    antwortet
    'Ungültige Datei angegeben'

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  • BiHo1963
    antwortet
    Und wieso siehst du das Bild nicht

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  • BiHo1963
    antwortet
    Wieso uninteressant???

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    ich kann das Bild nicht sehen.
    Was willstdu mit der Berechnung des Alg?
    Das ist doch vollkommen uninteressant

    Gruß FIGUL

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  • BiHo1963
    antwortet
    Die Berechnung meines Arbeitslosengeldes

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    was ist das?

    Gruß FIGUL

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