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Versteuerung von Direkt an das Altenheim abgeführten Renten

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    Versteuerung von Direkt an das Altenheim abgeführten Renten

    Meine Mutter ist im Nov. letzten Jahres verstorben. Die Letzten 3 Monat war sie im Alten / Pflegeheim und Ihre Renten wurden komplett und direkt an das Altersheim abgeführt. Muss ich diese Renten als Einkommen angeben und - wenn ja, was kann ich statt dessen anrechnen ?

    #2
    Muss ich diese Renten als Einkommen angeben und - wenn ja, was kann ich statt dessen anrechnen ?
    Natürlich bleiben die Renten Einkommen und müssen in der Anlage R erklärt werden. Wofür sie ausgegeben wurden, spielt zunächst keine Rolle.

    Du kannst aber die Kosten des Pflegeheims als Außergewöhnliche Belastung in der gleichnamigen Anlage geltend machen, ggf. muss davon eine

    Haushaltsersparnis abgezogen werden. Das Finanzamt zieht dann noch einen zumutbaren Eigenanteil an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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