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    Buchführung

    Guten Morgen,

    ich habe zwei Fragen. Sind die monatlichen Sparbeiträge in einen Bausparvertrag als GbR bei den Werbungskosten abzugsfähig oder müssen die Beiträge auf das Konto 540 im SKR 03 gebucht werden?
    Wenn die eigene Firma, der anderen Firma kurzfristig ein zinsloses Darlehen zu Verfügung stellt (Darlehen wurde unter einem Jahr bereits zurück gezahlt), ist es korrekt, dass es auf das Konto 1550 gebucht werden muss, lt. SKR 03?

    #2
    Was haben diese Fragen mit der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) zu tun?
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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