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Absetzung für Abnutzung (AfA)

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  • Picard777
    antwortet
    Und ein anderes Mal soll es Excel sein, das Probleme bereiten soll. Bitte werde Dir erst mal klar, was Du tust, dann melde Dich wieder.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    bist du dir sicher, was du tust?
    Einmal schreibst du für die EÜR in Mein Elster.
    Bei der Frage zur AVEÜR redest du davon, dass du ElsterFormular benutzt.
    Ganz schön durcheinander

    Gruß FIGUL

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  • BerlinerTourGuide
    antwortet
    sorry, aber es geht nur um das elster-formular! ich gebe die zahlen händisch dort ein. woher sie kommen, ist hier wurscht. meine ich...

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  • Picard777
    antwortet
    Charlie24 hat die Frage gestellt, da es sich hier um ein Elster-Forum handelt, also um ein Forum rund um eine elektronisch zu übermittelnde Steuererklärung. Da es keine Software oder Webanwendung namens "Allgemein", die Du aber durch die Wahl Deines Unterforums "genannt" hast, ist die Frage durchaus berechtigt. Und ein Unterforum namens "Excel" gibt es aus gutem Grund nicht, denn Du kannst und darfst die Anlage EÜR nun einmal nicht per Excel übermitteln.

    Also noch einmal: In welche Software oder Webanwendung wirst Du die Daten eingeben und die Anlage EÜR dann übermitteln ?

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  • BerlinerTourGuide
    antwortet
    danke, charlie24, für deine antwort. allerdings verstehe ich nicht, weshalb du schreibst: "...weiß ich deshalb nicht, mit welcher Anwendung du die EÜR erstellst." inwiefern ist das hier relevant (excel in meinem fall...)? ich will werte in elster eintragen und wundere mich, dass da steht: "Sie haben die Möglichkeit..." und anscheinend muss ich aber... oder irre ich?

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  • Charlie24
    antwortet
    Du schreibst hier unter Allgemein und Projekt. Ohne Recherche weiß ich deshalb nicht, mit welcher Anwendung du die EÜR erstellst.

    Bestimmte Felder in der EÜR werden aus der AVEUR befüllt, die Beifügung der AVEÜR ist inzwischen auch Pflicht, wenn es Anlagegüter gibt.

    Gemeint ist, dass du die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einzeln in der AVEÜR erfassen kannst und damit ein Anlageverzeichnis hast.

    Vorgeschrieben ist die Einzelerfassung in der AVEÜR nicht, du kannst auch nur die Gruppen (KFZ, Büroausstattung, Andere) erfassen.

    Dann musst du aber ein gesondertes Anlageverzeichnis führen.

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  • BerlinerTourGuide
    hat ein Thema erstellt Absetzung für Abnutzung (AfA).

    Absetzung für Abnutzung (AfA)

    in der anlage EÜR heißt es im bereich "Absetzung für Abnutzung (AfA)": "Sie haben die Möglichkeit, die Anlage AVEÜR als Anlagenverzeichnis zu nutzen. In diesem Fall können die entsprechenden Eintragungen der Anlage AVEÜR in die nachfolgenden Felder übernommen werden." allerdings scheint das doch ein zwang zu sein, weil ich, ohne die AVEÜR zu nutzen, in keines der eingabefelder etwas eingeben kann... sind alle ausgegraut. mach ich da was falsch? oder ist der satz oben falsch? danke.
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