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Kosten für Krankenversicherung als Student: Verlustvortrag?

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    Kosten für Krankenversicherung als Student: Verlustvortrag?


    Hallo zusammen,

    ich möchte dieses Jahr noch meine Steuererklärung für das Jahr 2016 abgeben. Meine Erste.

    Ich habe in diesem Jahr ein Zweitstudium begonnen.

    Dessen Kosten (Semesterticket, Studiengebühren) kann ich ja in der Anlage N angeben.

    Meine Frage: Auf https://studentensteuererklaerung.de...teuer-absetzen habe ich gelesen, dass ich die Krankenversicherungsbeiträge nur als Sonderausgaben nicht als Werbungskosten geltend machen kann, so dass kein Verlustvortrag entsteht. Ist das immer noch so?

    Zusatzfrage: Ich habe nur zwei Tage gearbeitet in dem Jahr. Ich weiß aber nicht mehr wie das verbucht wurde. Würde ich das als 450 € Job überhaupt angeben müssen? Und müsste ich das als kurzfristige Beschäftigung angeben? Was passiert, wenn ich dazu keine Unterlagen mehr habe?

    Vielen Dank!

    #2
    ... die Krankenversicherungsbeiträge nur als Sonderausgaben nicht als Werbungskosten geltend machen kann,
    Das ist schon immer so, Werbungskosten waren das noch nie!

    Ein pauschal versteuerter Minijob gehört nicht in die Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      KV ist Sonderausgabe
      450.-Job kommt nicht in die Erklärung

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Danke für eure Erklärungen! Dann kriege ich das denke ich gut hin.
        Ich hoffe halt, dass diese zwei Tage als Minijob verbucht worden sind, bin mir aber nicht mehr sicher.
        Ich überlege daher, das einfach anzugeben, kann ja nicht schaden denke ich, da es besser ist, etwas zu viel anzugeben als zu wenig.

        Liebe Grüße und ein frohes neues Jahr!
        Zuletzt geändert von akbar23; 28.12.2020, 22:46.

        Kommentar


          #5
          Wenn die zwei Tage auf Lohnsteuerklasse abgerechnet worden wären dann wüsste das Finanzamt das schon.

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            #6
            Schon Dir doch einfach Deine Lohnabrechnung an.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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