Hallo miteinander,
Seit Februar 2021 bin ich in einer Transfergesellschaft angestellt. Als Teil der Remanenzkosten werden die Beiträge zur Sozialversicherung ausnahmslos nicht vom Arbeitnehmer übernommen - der komplette Betrag (Anteil AN + Anteil AG) zur Rentenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung werden vom alten Arbeitgeber bzw. dem Arbeitsamt gezahlt. Arbeitslosenversicherungsbeitrag entfällt. Der steuerfreie KUG-Anteil des monatlichen Salärs wird progressiv zur Erhöhung des Steuersatzes auf den voll steuerpflichtigen Zuschuß führen - zahlbar im Jahr 2021 mit dem Einkommenssteuerbescheid. Zu den Sozialversicherungsbeiträgen nun meine Frage:
Werden, und wenn ja wie und wo werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Lohnsteuerjahresbescheid mit aufgeführt? Der Hintergrund dieses Frage ist der, daß ich versucht habe die zu erwartende Steuernachzahlung auf Basis des Jahres 2020 zu simulieren, da die monatlichen Lohnabrechnungen bis zum Ende 2021 konstant bleiben werden ist das auch möglich. Und dabei habe ich festgestellt, daß eine Eingabe der Sozialbeiträge aus den monatlichen Abrechnungen in die üblichen Eingabemaskenfelder der Arbeitgeberanteile/-zuschüsse zu einem Überhang in der Basisversicherung führen, welcher in einer satten Steuernachzahlung enden wird, da ja von mir als Arbeitnehmer im Programm keine Beiträge während der Zeit in der Transfergesellschaft eingegeben wurden - zusätzlich zu der ohnehin stattfindenden Steuernachzahlung aufgrund der Progression durch die KUG-Zahlung.
Vielleicht kann jemand hier im Forum mich aufhellen, ob und wie PV, KV+PV in der Lohnsteuerjahresbescheinigung für die Zeit in der Transfergesellschaft aufgeführt sind, bzw. wie sich das gestaltet oder wo ich im Programm die Eingabe anpassen muß. Ich hoffe die Frage war verständlich.
Viele Dank im Voraus.
Seit Februar 2021 bin ich in einer Transfergesellschaft angestellt. Als Teil der Remanenzkosten werden die Beiträge zur Sozialversicherung ausnahmslos nicht vom Arbeitnehmer übernommen - der komplette Betrag (Anteil AN + Anteil AG) zur Rentenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung werden vom alten Arbeitgeber bzw. dem Arbeitsamt gezahlt. Arbeitslosenversicherungsbeitrag entfällt. Der steuerfreie KUG-Anteil des monatlichen Salärs wird progressiv zur Erhöhung des Steuersatzes auf den voll steuerpflichtigen Zuschuß führen - zahlbar im Jahr 2021 mit dem Einkommenssteuerbescheid. Zu den Sozialversicherungsbeiträgen nun meine Frage:
Werden, und wenn ja wie und wo werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Lohnsteuerjahresbescheid mit aufgeführt? Der Hintergrund dieses Frage ist der, daß ich versucht habe die zu erwartende Steuernachzahlung auf Basis des Jahres 2020 zu simulieren, da die monatlichen Lohnabrechnungen bis zum Ende 2021 konstant bleiben werden ist das auch möglich. Und dabei habe ich festgestellt, daß eine Eingabe der Sozialbeiträge aus den monatlichen Abrechnungen in die üblichen Eingabemaskenfelder der Arbeitgeberanteile/-zuschüsse zu einem Überhang in der Basisversicherung führen, welcher in einer satten Steuernachzahlung enden wird, da ja von mir als Arbeitnehmer im Programm keine Beiträge während der Zeit in der Transfergesellschaft eingegeben wurden - zusätzlich zu der ohnehin stattfindenden Steuernachzahlung aufgrund der Progression durch die KUG-Zahlung.
Vielleicht kann jemand hier im Forum mich aufhellen, ob und wie PV, KV+PV in der Lohnsteuerjahresbescheinigung für die Zeit in der Transfergesellschaft aufgeführt sind, bzw. wie sich das gestaltet oder wo ich im Programm die Eingabe anpassen muß. Ich hoffe die Frage war verständlich.
Viele Dank im Voraus.