Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Antrag LSt-Ermäßigung bei lfd. Versorgungsbezügen + Neubeginn Angestelltentätigkeit

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Antrag LSt-Ermäßigung bei lfd. Versorgungsbezügen + Neubeginn Angestelltentätigkeit

    nnnnnnnnnn
    Zuletzt geändert von Feld50; 25.06.2021, 23:20. Grund: Löschen wegen Irrelevanz

    #2
    Du kannst den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht per Elster abgeben.

    Auch wenn, dann gibt es dort keine 'Feldnummern'. In Zeile 31 steht Voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn 2021. In Zeile 31 der Anlage Werbungskosten wird nach der Abwesenheit von mehr als 8 Stunden gefragt.

    Hast Du vielleicht die Anlage N der Einkommensteuererklärung 2020 in der Hand? Dort wird ja in Zeile 31, Felder 110ff, nach der ersten Tätigkeitsstätte gefragt. Das klingt ja so ähnlich wie erstes Dienstverhältnis.

    Aber, wie gesagt, keine Elster-Frage.

    Kommentar


      #3
      Hallo,
      ich habe es mal verschoben -> ist ja kein ELSTAM-Problem

      Kommentar


        #4
        Zitat von Feld50
        ... wenn das hilfreich ist gerne; wohin haben Sie es denn verschoben ?
        Hallo,

        in ein zutreffendes Unterforum.
        Sieht man links oben: Forum...u.s.w.
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Du kannst den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nicht per Elster abgeben.
          Jetzt schon, seit 21.07.2021, oder? https://www.elster.de/eportal/infose...ellungstermine

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          ich habe es mal verschoben -> ist ja kein ELSTAM-Problem
          Generell, so wie dieses Forum aufgebaut ist, bräuchte es wahrscheinlich noch nicht mal irgendwelche Kategorien, weil die veralteten Beiträge dauerhaft bestehen bleiben und dadurch das Forum ziemlich aufblähen; da wäre ein Twitter-Schema eigentlich auch ausreichend, wo sich niemand um ein Hin-und-her-Geschiebe kümmert oder kümmern muss.

          Kommentar


            #6
            Jetzt schon, seit 21.07.2021, oder?
            Wenn ich das richtig interpretiere, ist das ein Pilot, der bisher nur in Bayern genutzt werden kann.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn ich das richtig interpretiere, ist das ein Pilot, der bisher nur in Bayern genutzt werden kann.
              Hallo,

              ist vorhanden.
              Zuletzt geändert von FIGUL; 29.07.2021, 15:21.
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Zitat von schachsommer12 Beitrag anzeigen
                Jetzt schon, seit 21.07.2021, oder?
                Tatsächlich! Jedenfalls kann ich das Formular aufrufen.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                  Tatsächlich! Jedenfalls kann ich das Formular aufrufen.
                  Hallo,

                  stimmt
                  Zuletzt geändert von FIGUL; 29.07.2021, 15:20.
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Da bisher nur Steuernummern aus Bayern angegeben werden können und ohne Angabe einer Steuernummer auch nur Bayern auswählbar ist,

                    ist der praktische Nutzen doch überschaubar
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Da bisher nur Steuernummern aus Bayern angegeben werden können und ohne Angabe einer Steuernummer auch nur Bayern auswählbar ist, ist der praktische Nutzen doch überschaubar
                      Für uns drei langt's

                      Kommentar


                        #12
                        Für uns drei langt's
                        Das stimmt natürlich. Ich werde das neue ELSTER-Angebot bei Gelegenheit mal auf Fehler testen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Mir hat ein schwarz-weißes Vögelchen gezwitschert, dass es in Hessen ab dem 01.10.21 elektronisch gehen soll.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
                          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X