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GWG Anschaffung vor beginn der Selbstständigkeit

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    GWG Anschaffung vor beginn der Selbstständigkeit

    Hallo liebes Forum,
    ich habe eine relativ schnelle und simple frage, leider hatte ich dazu keine Antwort gefunden.
    Ich habe im Jahr 2020 meine Selbstständigkeit begonnen und mir quasi 1-2 Monat dafür extra neue Büro Sachen angeschafft. Frage mich jetzt grade ob ich diese Sachen mit in die GWG Liste eintragen kann oder nicht da ich diese vor Anmeldung der Selbstständigkeit angeschafft habe.

    Danke im vorraus für eure antworten ✌

    - Till

    #2
    Das ist keine Elster-Frage!

    Wenn Du zwei Monate vor Deinen ersten Geschäften Artikel für Deine selbständige Tätigkeit angeschafft hast, dann warst Du in dem Moment schon selbständig tätig.

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      #3
      Hi,
      danke für deine schnelle Antwort.
      Also sprich alles was ich mir 2 Monat vor der Selbstständigen Tätigkeit geholt habe zur Vorbereitung auf diese, kann ich diese mit in die GWG Auflistung schreiben? Habe ich richtig verstanden oder?

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        #4
        Habe ich richtig verstanden oder?
        So schwer ist das doch nicht zu verstehen, wobei man bei Anschaffungen generell darauf achten muss, ob eine private Mitbenutzung erfolgt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von till_bt Beitrag anzeigen
          Also sprich alles was ich mir 2 Monat vor der Selbstständigen Tätigkeit geholt habe zur Vorbereitung auf diese, kann ich diese mit in die GWG Auflistung schreiben?
          In dem Moment, in dem du dir etwas für deine selbstständige Tätigkeit kaufst, hat sie schon begonnen!

          Und zwar unabhängig davon, ob du irgendwelche Gewerbe- oder Finanzamtsanmeldungen verspätet machst. Deine Tätigkeit beginnt, wann sie beginnt, und nicht, wann du sie anmeldest.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            So schwer ist das doch nicht zu verstehen, wobei man bei Anschaffungen generell darauf achten muss, ob eine private Mitbenutzung erfolgt
            Und inwiefern? ich benutze alle meine Anschaffungen für den PC, 50% Geschäftlich und 50% Privat.

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              #7
              Zitat von till_bt Beitrag anzeigen
              ich benutze alle meine Anschaffungen für den PC, 50% Geschäftlich und 50% Privat.
              Aha, und woher weißt Du das so genau?

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                #8
                Zitat von berend47533 Beitrag anzeigen
                Aha, und woher weißt Du das so genau?
                Was ist jetzt genau deine Aufgabe hier?

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von till_bt Beitrag anzeigen
                  Was ist jetzt genau deine Aufgabe hier?
                  Das ist hier kein Kindergarten, das ist ein Forum von Anwendern für Anwender, das scheinst Du aber noch nicht begriffen zu haben. Anstatt hier irgendwelche Grabenkämpfe anzuzetteln, solltest Du Dir klar machen, dass diese Fragen Dir auch das Finanzamt stellen könnte, und da möchte ich dann mal sehen, dass Du das Finanzamt fragst, was genau seine Aufgabe ist.

                  Ich bin hier raus, so viel Dummheit auf einmal brauche ich nicht.

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