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zu 2: Die Gebühren für das WS 2011/2012 kannst du nur geltend machen, wenn du sie erst 2012 bezahlt hast.
Danke dir für deine schnelle Rückmeldung! Soweit ich mich erinnere musste ich die Gebühren bereits kurz vor dem Semester zahlen - spricht Oktober 2011. Wie sieht es beim Wintersemester 12/13 aus - nehme ich da einfach die Hälfte von 588€? Das Wintersemester ging von 01.10.2012-31.03.2013.
Ich versuche gerade nachträglich einen Verlustvortrag meines vergangenen Studiums (per Elster-Software) geltend zu machen. Nach meinem Wissensstand kann man diesen noch für das Jahr 2012 geltend machen. Jetzt versuche ich den interessanten Teil in der der Anlage N zu bearbeiten. Allerdings habe ich da die ein oder andere Frage und hoffe auf ein paar Tipps und Hilfestellungen.
Vor meinem Studium hatte ich bereits eine Ausbildung absolviert, sodass mein Bachelor eine Zweitausbildung wäre. Ich habe während meines Studiums 2012 für das Wintersemester 2011/2012, Sommersemester 2012 und Wintersemester 2012/2013 jeweils knapp 588€ Studiengebühren gezahlt: Studentenwerksbeitrag 42€, Semesterticket 46€ und Studiengebühren 500€.
Meine Fragen wären nun:
1) Woher weiß das Finanzamt, dass ich bereits eine Ausbildung gemacht hatte?
2) Wie trage ich das für 2012 ein? So in etwa: 244€ (WS11/12) + 588 (SS2012) + 244 (WS12/13) = 1176€
3) Da es eine Zweitausbildung ist, kommt das unter Werbungskosten (Zeile 44) rein - oder?
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