Ich habe eine Entschädigung nach § 8 Abs. 4 EntschG erhalten. Darauf wurden Zinsen erstattet. Gem. Mitteilung sind diese Zinsen einkommensteuerpflichtig und müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Meine Frage an das Forum:
In welche Zeile der Anlage Kap müssen diese Zinsen eingetragen werden. Ich habe sie unter Zeile 7 eingetragen - aber da kommt stets eine Fehlermeldung. Entweder ich muss ein Antrag auf Günstigerprüfung beantragen oder die Überprüfung auf einen Steuereinbehaltes. Da für die Zinsen keine Steuerbescheinigung ausgestellt ist kann doch eine Günstigerprüfung nicht durchgeführt werden!
Bitte um Weiterhilfe
In welche Zeile der Anlage Kap müssen diese Zinsen eingetragen werden. Ich habe sie unter Zeile 7 eingetragen - aber da kommt stets eine Fehlermeldung. Entweder ich muss ein Antrag auf Günstigerprüfung beantragen oder die Überprüfung auf einen Steuereinbehaltes. Da für die Zinsen keine Steuerbescheinigung ausgestellt ist kann doch eine Günstigerprüfung nicht durchgeführt werden!
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