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Eintrag Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Tätigkeit 2021 im Impfzentrum

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    Eintrag Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Tätigkeit 2021 im Impfzentrum

    Hallo, guten Abend allerseits, nach meiner online-Recherche zu nebenberuflichen Einkünften 2021 in einem Impfzentrum ist es möglich, eine Übungsleiterpauschale von bis zu 3000 EUR geltend zu machen.
    1. Wie und wo trage ich die im Impfzentrum erzielten Einkünfte (in die Anlage N ?) zusätzlich zu meinen bereits übernommenen Einkünften (ebenfalls aus nicht-selbständiger Tätigkeit) überhaupt ein?
    2. Wie und wo trage ich die o. g. Übungsleiterpauschale von 3000 EUR ein?
    Vielen Dank.

    #2
    Jetzt unabhängig davon, ob das mit der Übungsleiterpauschale stimmt, muss die Vorfrage geklärt werden, ob du dort wirklich als AN angestellt warst

    oder ob du auf Honorarbasis abgerechnet hast. Davon hängt es nämlich ab, ob das in der Anlage N oder in der Anlage S zu erklären ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die prompte Antwort. Es wurde auf Honorarbasis abgerechnet. Demnach sind die Einkünfte wohl in Anlage S zu erklären?

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        #4
        Demnach sind die Einkünfte wohl in Anlage S zu erklären?
        So ist das ! Am Ende der Anlage S muss man die Angaben zur Übungsleiterpauschale erfassen. Außerdem muss eine EÜR erstellt werden.

        Auch dort ist die Übungsleiterpauschale einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          So ist das ! Am Ende der Anlage S muss man die Angaben zur Übungsleiterpauschale erfassen. Außerdem muss eine EÜR erstellt werden.

          Auch dort ist die Übungsleiterpauschale einzutragen.
          Hallo,

          Anlage Coronahilfe nicht vergessen
          Gruß FIGUL

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            #6
            Besten Dank für die beiden Antworten, Charlie 24 und FIGUL !!
            Zuletzt geändert von Vater3; 07.02.2022, 19:07.

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              #7
              Hallo FIGUL, nochmal danke für deine Antwort von gestern.
              Zur Anlage Coronahilfe weiß ich jedoch im Moment gar nicht, inwieweit diese mich betrifft ?
              Viele Grüße ..

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                #8
                Zur Anlage Coronahilfe weiß ich jedoch im Moment gar nicht, inwieweit diese mich betrifft ?
                Dich betrifft dich zwar nicht, muss aber gemeinsam mit der Anlage S abgegeben werden. Du musst dort nur angeben, dass du keine Corona-Hilfen

                erhalten hast.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Besten Dank nochmals, alles klar soweit.

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                    #10
                    Zitat von Vater3 Beitrag anzeigen
                    in einem Impfzentrum ist es möglich, eine Übungsleiterpauschale von bis zu 3000 EUR geltend zu machen.
                    Ich will nicht unbillig erscheinen, aber was tut ein Übungsleiter in einem Impfzentrum?

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                      #11
                      Siehe §3, Nr. 26 EStG

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                        #12
                        Ich will nicht unbillig erscheinen, aber was tut ein Übungsleiter in einem Impfzentrum?
                        Die Vorschrift mag ja nicht wirklich so gewollt sein, noch dazu als die Honorare nach meiner Kenntnis recht gut sind, aber Vorschrift ist nun mal Vorschrift.

                        Nebenberuflich ist es und das Geld kommt von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. Ob es wirklich vergleichbar ist, habe ich im Beitrag #2

                        bewusst offengelassen.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ob es wirklich vergleichbar ist, habe ich im Beitrag #2 bewusst offengelassen.
                          Inzwischen habe ich ein wenig recherchiert. Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich sogar darauf verständigt, die Übungsleiter-

                          oder Ehrenamtspauschale auch dann zu gewähren, wenn ein Impfzentrum nicht von der öffentlichen Hand oder einer gemeinnützigen Organisation,

                          sondern privat betrieben wird. Diese Erleichterung gilt allerdings nur für die Jahre 2020 bis 2022. Impfen hat nun mal einen hohen Stellenwert, ich

                          selbst bin auch 3-mal im Impfzentrum geimpft worden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Die Einnahmen von Beschäftigten, die nebenberuflich im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung in einem Impfzentrum/Testzentrum oder mobilen Impfteam/Testteam im Impf- oder Testbereich (Aufklärung, Impfung, Test) bei der Durchführung von Impfungen gegen SARS-CoV-2 oder Tests mitwirken, sind für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 nach § 3 Nummer 26 EStG begünstigt. Nebenberuflichkeit ist gegeben, wenn die Tätigkeit – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt und nicht als Teil der Haupttätigkeit anzusehen ist (R 3.26 Abs. 2 LStR).

                            Die Einnahmen von Beschäftigten, die keine qualifizierte Tätigkeit mit und gegenüber Menschen verrichten (z.B. Impfzentren-Leitung, Infrastruktur), sind für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 nach § 3 Nr. 26a EStG begünstigt, wenn die weiteren Voraussetzungen der Vorschrift im Einzelfall erfüllt sind.
                            Zuletzt geändert von Picard777; 09.02.2022, 07:43. Grund: Links entfernt.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
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                              #15
                              *lol* Dein Beitrag, Beamtenschweiß, wurde als Spam von der Forensoftware nicht freigeschaltet. Habe es manuell bereinigt. Dier Links gehen übrigens ins Leere, da hier Niemand bei Juris eingeloggt ist. Ich versuche die mal rauszunehmen.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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