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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Wie von Picard korrekt dargestellt, passt das Faktorverfahren für keine der beiden Konstellationen. Für den Alleinverdienenden mit Hausfrau oder Hausmann ist die 3 prädestiniert. Bei Rentenbezug bei dem oder der Partner:in wird man am Thema Nach- oder Vorauszahlung nicht vorbei kommen.
    Okay, dann akzeptiere ich das jetzt einfach als Lösung!
    Werde ich bei eintritt in die Pension (Ehefrau hört auf zu arbeiten), einfach die Lohnsteuerklassen über das Formular bei Elster wieder auf 3 für mich und 5 für meine Frau ändern.

    Danke

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wozu soll das gut sein ? Man kann doch auch selbst Rückstellungen bilden. Das mache ich schon seit Jahren so. Bei Renteneingang am

    Letzten des Monats wird der voraussichtliche Steueranteil per Dauerauftrag auf ein Tagesgeldkonto umgebucht. Bei Fälligkeit der Quartalsvorauszahlung

    überweise ich dann den Vorauszahlungsbetrag wieder auf das Girokonto. So ist sichergestellt, dass das Geld auf dem Girokonto zu 100% für die Lebenshaltung

    verfügbar ist und ich das Steuerthema nicht im Auge haben muss. Ab Juli 2022 wird der Dauerauftrag wegen der Rentenerhöhung 2022 dann aufgestockt.
    Ja, mit Zahlen kenne ich mich aus! Das würde ich auch nicht so machen!
    Er meint es ja nur gut. Es tut mir schon fast leid, dass ich euch damit so auf die Nerven gehe! Sorry!!!
    Ich wollte das einfach, für meinen Fall nur über das Formular testen und bin da halt auf Probleme gestoßen!

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    Und um dem Koalitionsvertrag etwas vorgreifen zu wollen, habe ich jetzt einfach mal versucht über das Formular (Elster Lohnsteuerklassen Wechsel Arbeitnehmer)dies mit der Lohnsteuerklasse 4 Faktor zu probieren.
    Abgesehen davon, dass ich an die Abschaffung nicht glaube, bevor ich einen Gesetzesentwurf dazu sehe, ist mir schleierhaft, was deine Versuche aussagen sollen.

    Wäre die Simulation eines Wegfalls des Splittings nicht einfach, zwei Einzelveranlagungen zu rechnen?

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Nochmal zurück, denn dann habe ich das falsch verstanden:

    Derzeit hast Du Arbeitslohn, Deine Frau keine Einkünfte. -> Steuerklasse III bei Dir, Pseudo-Steuerklasse V bei ihr, keine Nachzahlung und nix, keine Vorauszahlungen, keine Pflichterklärung
    In ferner Zukunft hast Du weiter Arbeitslohn und Deine Frau hat dann eine Rente. -> wie vor, aber mit dem Vorauszahlungsthema (man kann i.ü. auch selbst Vorauszahlungen beantragen, dann kommt es nicht so dicke). Beim Faktorverfahren geht es allein um die sinnvollere Lohnsteuereinbehaltung anhand der zu erwartenden Arbeitslöhne (sic !). Das geht bei Euch aber ins Leere, da sie ja gar keinen hat. Und selbst wenn man die Renteneinkünfte bei ihr als Quasi-Arbeitslohn berücksichtigen würde, bringt das nichts, da auf ihren Pseudo-Arbeitslohn so oder so keine Lohnsteuer einbehalten werden kann.
    Ja so ungefähr! Nicht böse sein, mache das hier nicht um jemanden zu Ärgern! Vielleicht stehe ich auch einfach nur auf dem Schlauch!

    Es steht bei mir vermutlich eine Frühpensionierung ( Beamter - ich muss in den Ruhestand gehen) an!
    Mein Hintergedanke, meine Frau hört auch auf mit dem Arbeiten. Ich entrichte bis Sie die Rente beantragt in fünf Jahren die Beiträge für die Krankenversicherung (freiwillig gesetzlich krankenversichert)

    So, da ich mir den Koalitionsvertrag durch gelesen hatte., habe ich mich jetzt mit den Steuerklassen mal etwas auseinander gesetzt.
    Mein Hintergedanke war, weg von der 3 für mich und der 5 für Sie- auf das 4/4 mit Faktor!
    Und das wollte ich zum Test mal mit dem Formular unter Elster testen.

    Nicht böse sein, ich mache mir nur gerne vorher schon mal meine Gedanken!

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  • Charlie24
    antwortet
    ... aber mit dem Vorauszahlungsthema (man kann i.ü. auch selbst Vorauszahlungen beantragen, dann kommt es nicht so dicke).
    Wozu soll das gut sein ? Man kann doch auch selbst Rückstellungen bilden. Das mache ich schon seit Jahren so. Bei Renteneingang am

    Letzten des Monats wird der voraussichtliche Steueranteil per Dauerauftrag auf ein Tagesgeldkonto umgebucht. Bei Fälligkeit der Quartalsvorauszahlung

    überweise ich dann den Vorauszahlungsbetrag wieder auf das Girokonto. So ist sichergestellt, dass das Geld auf dem Girokonto zu 100% für die Lebenshaltung

    verfügbar ist und ich das Steuerthema nicht im Auge haben muss. Ab Juli 2022 wird der Dauerauftrag wegen der Rentenerhöhung 2022 dann aufgestockt.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    Ich gehe in Pension, habe also alleine nur Einkünfte aus der Versorgung. Meine Frau hat keine Einkünfte. Sie ist Hausfrau, ich versichere Sie freiwillig weiter in der Gesetzlichen Krankenkasse bis Sie in fünf Jahren Rente beantragt!
    Und mein Hintergedanke war, das ich mit 4 Faktor, besser fahren könnte, als mit 3/5 und einer eventuellen sich anbahnenden Vorauszahlung. Sollte nicht 4 Faktor genau für diesen Fall sein, oder verstehe ich da etwas falsch?
    Wie von Picard korrekt dargestellt, passt das Faktorverfahren für keine der beiden Konstellationen. Für den Alleinverdienenden mit Hausfrau oder Hausmann ist die 3 prädestiniert. Bei Rentenbezug bei dem oder der Partner:in wird man am Thema Nach- oder Vorauszahlung nicht vorbei kommen.

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn die Ehefrau bis zur eigenen Verrentung keine steuerpflichtigen Einkünfte hat und für sie sogar Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und

    Pflegeversicherung entrichtet werden, kommt es auch bei Steuerklasse 3 nicht zu einer Nachzahlung. Das ändert sich erst nach Erhalt der

    gesetzlichen Rente.
    Das hört sich doch erst einmal sehr gut an! Und genau darum geht es mir ja auch.
    Und um dem Koalitionsvertrag etwas vorgreifen zu wollen, habe ich jetzt einfach mal versucht über das Formular (Elster Lohnsteuerklassen Wechsel Arbeitnehmer)dies mit der Lohnsteuerklasse 4 Faktor zu probieren.
    Das funktioniert aber leider nicht so, wie von mir gedacht! Wie ich schon schrieb, muß ich in dem Formular einen Wert größer 0€ eintragen für meine Frau. Dies kann ich natürlich nicht, weil Sie ja bei meinem Versuch keinen Lohn oder Rente erhält. Also kann ich hier nicht einen Wert größer 0€ eintragen. Sondern nur 0€ oder ich lasse das Feld frei.

    Wenn ich überhaupt nichts bei meiner Frau eintrage, scheint auch keine Fehlermeldung mehr aufzutauchen!
    Ich wollte einfach nur testen, ob es für meinen Fall, die Möglichkeit im Elster Formular gibt!
    Das Formular verlegt ja auch bei meiner Frau eine Angabe zum Beruf, vielleicht reicht es wenn ich hier Hausfrau eintrage und unter 5 - Angaben zum Faktorverfahren - Einkünfte alles leer lasse.




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  • Picard777
    antwortet
    Nochmal zurück, denn dann habe ich das falsch verstanden:

    Derzeit hast Du Arbeitslohn, Deine Frau keine Einkünfte. -> Steuerklasse III bei Dir, Pseudo-Steuerklasse V bei ihr, keine Nachzahlung und nix, keine Vorauszahlungen, keine Pflichterklärung
    In ferner Zukunft hast Du weiter Arbeitslohn und Deine Frau hat dann eine Rente. -> wie vor, aber mit dem Vorauszahlungsthema (man kann i.ü. auch selbst Vorauszahlungen beantragen, dann kommt es nicht so dicke). Beim Faktorverfahren geht es allein um die sinnvollere Lohnsteuereinbehaltung anhand der zu erwartenden Arbeitslöhne (sic !). Das geht bei Euch aber ins Leere, da sie ja gar keinen hat. Und selbst wenn man die Renteneinkünfte bei ihr als Quasi-Arbeitslohn berücksichtigen würde, bringt das nichts, da auf ihren Pseudo-Arbeitslohn so oder so keine Lohnsteuer einbehalten werden kann.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wenn die Ehefrau bis zur eigenen Verrentung keine steuerpflichtigen Einkünfte hat und für sie sogar Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und

    Pflegeversicherung entrichtet werden, kommt es auch bei Steuerklasse 3 nicht zu einer Nachzahlung. Das ändert sich erst nach Erhalt der

    gesetzlichen Rente.

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
    Es ist an sich egal, da am Ende des Jahres mit der Steuererklärung sich alles ausgleicht, egal welche Steuerklassen vorher da waren. Wenn das Netto reicht, um die Miete zu bezahlen, kann man auch die vier nehmen, ansonsten ist die drei unterm Jahr günstiger, kann aber zu Nachzahlungen führen.
    Ja das ist mir schon klar! Hatte ja bis vor geraumer Zeit auch die 3/5 und mußte halt eine Vorauszahlung leisten.
    Deshalb ja auch die 4 mit Faktor, um es möglichst genau zu berechnen. Aber wie es mir scheint, habe ich hier wohl einen Denkfehler!

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  • Kloebi
    antwortet
    Es ist an sich egal, da am Ende des Jahres mit der Steuererklärung sich alles ausgleicht, egal welche Steuerklassen vorher da waren. Wenn das Netto reicht, um die Miete zu bezahlen, kann man auch die vier nehmen, ansonsten ist die drei unterm Jahr günstiger, kann aber zu Nachzahlungen führen.

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von multi Beitrag anzeigen
    Das Faktorverfahren dient ja eigentlich dazu, den Einbehalt von Lohnsteuer möglichst genau an der prognostizierten ESt auszurichten.

    Insofern macht es mE nur Sinn, wenn beide lohnsteuerpflichtig sind.
    So droht in diesem Fall ja auch, da die Rente teilweise steuerpflichtig ist, aber keine Lohnsteuer einbehalten wird, eine kräftige Nachzahlung, da der Faktor mit der Null bei der Frau falsch berechnet wird, und führt den eigentlichen Zweck des Faktorverfahrens ad absurdum.
    Ja genau, so sehe ich das ja auch!
    Aber in meinem Fall, möchte ich ja mit der Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor genau dem entgehen!
    Ich gehe in Pension, habe also alleine nur Einkünfte aus der Versorgung. Meine Frau hat keine Einkünfte. Sie ist Hausfrau, ich versichere Sie freiwillig weiter in der Gesetzlichen Krankenkasse bis Sie in fünf Jahren Rente beantragt!
    Und mein Hintergedanke war, das ich mit 4 Faktor, besser fahren könnte, als mit 3/5 und einer eventuellen sich anbahnenden Vorauszahlung. Sollte nicht 4 Faktor genau für diesen Fall sein, oder verstehe ich da etwas falsch?

    Gruss

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  • multi
    antwortet
    Das Faktorverfahren dient ja eigentlich dazu, den Einbehalt von Lohnsteuer möglichst genau an der prognostizierten ESt auszurichten.

    Insofern macht es mE nur Sinn, wenn beide lohnsteuerpflichtig sind.
    So droht in diesem Fall ja auch, da die Rente teilweise steuerpflichtig ist, aber keine Lohnsteuer einbehalten wird, eine kräftige Nachzahlung, da der Faktor mit der Null bei der Frau falsch berechnet wird, und führt den eigentlichen Zweck des Faktorverfahrens ad absurdum.

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  • Elster_Rookie
    antwortet
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Sehr wirr, was Du da alles schreibst.



    Diese Frage kann ich schonmal nicht beantworten.

    Macht nichts!

    Da sind alle Steuerklassen denkbar.

    Auch klar; wie es schon von Picard777 beantwortet wurde, macht Sinn

    Wenn Ihr das so machen wollt - sinnvoll fänd ich's.

    Joo

    Wenn Du den Gesetzentwurf schon kennst, wir sind Dir hier sicher dankbar dafür!

    Koalitionsvertrag, ist natürlich noch kein Gesetzentwurf, wenn Du mir das damit sagen möchtest!

    Wie hast Du das geschafft? Ich kenne da keine Möglichkeit!

    Steuerklassen Wechseln?

    Was hast Du gemacht? Eine Einkommensteuererklärung? Einzelveranlagung?

    Steuerklassenwechsel

    Welches Feld?
    Im Formular Steuerklassen Wechsel Arbeitnehmer, hier 5 - Angaben zum Faktorverfahren

    Feld 28 für die Ehefrau,

    Aber wenn ich das alles jetzt gerade richtig gemacht habe, lag es nur an dem Feld 29. Hier hat ebenfalls 0€ gefehlt. Jetzt werden keine Fehler mehr angezeigt!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Sehr wirr, was Du da alles schreibst.

    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    kann mir jemand bezüglich der Steuerklassen weiter helfen?
    Diese Frage kann ich schonmal nicht beantworten.

    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    Welche Steuerklasse habe ich als pensionierter Beamter
    Da sind alle Steuerklassen denkbar.

    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    Das verstehe ich doch so richtig, oder?
    Wenn Ihr das so machen wollt - sinnvoll fänd ich's.

    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    Da die neue Regierung nun das Splitting abschaffen möchte. Ich habe es so verstanden, das die Kombination 3/5 automatisch in 4 mit Faktor überführt wird
    Wenn Du den Gesetzentwurf schon kennst, wir sind Dir hier sicher dankbar dafür!

    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    Ich habe mir das gerade mal im Elster Portal angeschaut. Dort habe ich ja auch gerade unsere Lohnsteuerklassen von 3/5 auf 4/4 gewechselt
    Wie hast Du das geschafft? Ich kenne da keine Möglichkeit!

    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    Spiele ich das ganze, jetzt aber für die 4 mit Faktor durch, wird für meine Ehefrau immer ein Betrag größer 0€ bei Einkünften gefordert
    Was hast Du gemacht? Eine Einkommensteuererklärung? Einzelveranlagung?

    Zitat von Elster_Rookie Beitrag anzeigen
    also kann ich in das Feld nur 0 € eintragen
    Welches Feld?

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