laut dem Finanzbeamten sind 0,20 Euro pro kWh anzurechnen
das sind in jedem Fall mehr als 20 Cent je kWh. Die 20 Cent durften in der EÜR angesetzt werden, die ist aber ab 2022 obsolet.
Ansonsten gibt es keinen Haken, da bist 5 Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden, wobei du m. E. aus der Versteuerung
des Eigenverbrauchs ab 2024 problemlos rauskommst, indem du die Anlage aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen
entnimmst. Rückwirkend geht das nicht mehr, da hast du die Übergangfrist versäumt, aber bei einem Batteriespeicher von 8 kW
ist die Entnahme zum Nullsteuersatz kein Problem.

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