Umsatzsteuererklärung PV Anlage

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  • Charlie24
    antwortet
    laut dem Finanzbeamten sind 0,20 Euro pro kWh anzurechnen
    Die Auskunft ist nicht zutreffend, bei der Umsatzsteuer sind die Wiederbeschaffungskosten für den Eigenverbrauch maßgeblich,

    das sind in jedem Fall mehr als 20 Cent je kWh. Die 20 Cent durften in der EÜR angesetzt werden, die ist aber ab 2022 obsolet.

    Ansonsten gibt es keinen Haken, da bist 5 Jahre lang an die Regelbesteuerung gebunden, wobei du m. E. aus der Versteuerung

    des Eigenverbrauchs ab 2024 problemlos rauskommst, indem du die Anlage aus dem umsatzsteuerlichen Betriebsvermögen

    entnimmst. Rückwirkend geht das nicht mehr, da hast du die Übergangfrist versäumt, aber bei einem Batteriespeicher von 8 kW

    ist die Entnahme zum Nullsteuersatz kein Problem.

    Hallo zusammen, ich habe 2023 meine im Jahr 2019 errichtete Photovoltaikanlage mit einem Schreiben an das Finanzamt zum Nullsteuersatz aus dem Unternehmensvermögen herausgenommen. Wie trage ich dieses ins Formular für die Umsatzsteuererklärung 2023 ein. Im voraus schon mal meinen besten Dank für die Antwort


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  • Silvia-58
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bei einer Photovoltaikanlage entsteht bei Regelbesteuerung im Jahr der Anschaffung immer ein sog. Vorsteuerüberhang. Das heißt,

    der Wert in Zeile 167 ist negativ. Wenn die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten bereits über die Voranmeldung geltend gemacht wurde,

    ist auch das Vorauszahlungssoll in Zeile 168 negativ. Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten

    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren, also ein Saldo.
    Ich habe das große Problem, dass ich die Photovoltaikanlage 8,25 kWp mit 8 kW Speicher bereits 2022 angeschafft habe und der zuständige Elektrizitätswerk mir entgegen meiner Angaben 19% Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung gezahlt hat. Jetzt muss/darf ich laut Finannzamt rückwirkend eine Umsatzsteuer-Erklärung machen. Hier würde ich die für die Anlage gezahlte Vorsteuer wieder zurückbekommen, muss aber die Umsatzsteuer für die Einspeisung und für selbst verbrauchten Strom (laut dem Finanzbeamten sind 0,20 Euro pro kWh anzurechnen) 5 Jahre lang zahlen. Trotzdem wäre das doch von Vorteil für mich oder gibt es hier einen Haken? Außer der Problematik die ich mir der Durchführung der Umsatzsteuererklärung habe. Ich finde derzeit bei uns auch keinen Steuerberater/in der/die neue Klienten nimmt!

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  • Silvia-58
    antwortet
    Ich habe nämlich das große Problem, dass ich die Photovoltaikanlage 8,25 kWp mit 8 kW Speicher bereits 2022 angeschafft habe und der zuständige Elektrizitätswerk mir entgegen meiner Angaben 19% Umsatzsteuer für die Einspeisevergütung gezahlt hat. Jetzt muss/darf ich laut Finannzamt rückwirkend eine Umsatzsteuer-Erklärung machen. Hier würde ich die für die Anlage gezahlte Vorsteuer wieder zurückbekommen, muss aber die Umsatzsteuer für die Einspeisung und für selbst verbrauchten Strom (laut dem Finanzbeamten sind 0,20 Euro pro kWh anzurechnen) 5 Jahre lang zahlen. Trotzdem wäre das doch von Vorteil für mich oder gibt es hier einen Haken? Außer der Problematik die ich mir der Durchführung der Umsatzsteuererklärung habe. Ich finde derzeit bei uns auch keinen Steuerberater/in der/die neue Klienten nimmt!

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  • Silvia-58
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Eigenverbrauch fällt nicht an, der müsste ja auch erklärt werden ?

    Die Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage ist in Zeile 122 (Kennzahl 320) einzutragen, bei Mein ELSTER wäre das auf Seite 11 zu finden.




    Die Anschaffungskosten selbst sind in der Umsatzsteuererklärung nirgendwo anzugeben.
    Hallo Charlie, genauso habe ich es heute versucht zu machen. Aber ELSTER zeigt mir Fehler an.
    Gruß Silvia

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  • Charlie24
    antwortet
    Bei einer Photovoltaikanlage entsteht bei Regelbesteuerung im Jahr der Anschaffung immer ein sog. Vorsteuerüberhang. Das heißt,

    der Wert in Zeile 167 ist negativ. Wenn die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten bereits über die Voranmeldung geltend gemacht wurde,

    ist auch das Vorauszahlungssoll in Zeile 168 negativ. Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten beziehungsweise festgesetzten

    Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren, also ein Saldo.

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  • holzgoe
    antwortet
    Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigen
    in Zeile 122 habe ich 2089,32 eingegeben es kommt bei Zeile 169 kommt 2075 euro raus das aber falsch die Vorsteuer für meine PV anlage haben die mir schon überwiesen.
    Hallo Heisenberg40,

    dann gehört die Vorsteuer aus der PV-Anlage doch zum Vorauszahlungssoll also in Zeile 168.

    Tschüß

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  • FIGUL
    antwortet
    Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigen
    L.E.Fant Zeile 168. also sagen wir mal 220 euro habe ich beim Finanzamt angegeben oder die Umsaatzsteuer von 220 Euro angeben?
    Hallo,

    deutsche oder Chinesische Umsatzsteuer.,
    was meinst du mit der Frage?

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  • Heisenberg40
    antwortet
    in Zeile 122 habe ich 2089,32 eingegeben es kommt bei Zeile 169 kommt 2075 euro raus das aber falsch die Vorsteuer für meine PV anlage haben die mir schon überwiesen.

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  • Heisenberg40
    antwortet
    L.E.Fant Zeile 168. also sagen wir mal 220 euro habe ich beim Finanzamt angegeben oder die Umsaatzsteuer von 220 Euro angeben?

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  • Heisenberg40
    antwortet
    Ich Danke euch allen für die Hilfe ich schaue mal heute ob ich das soweit kann, bei fragen melde ich mich nochmal. Danke

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  • Charlie24
    antwortet
    Ich sehe es hier nicht als meine Pflicht an ...
    Sicher besteht da keine Pflicht. Ich habe es im Beitrag #2 nur angesprochen, weil es in der Jahreserklärung anders als in der Voranmeldung

    jeweils eigene Zeilen für die Lieferung und die unentgeltliche Wertabgabe gibt.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Immer vorausgesetzt, der gesamte erzeugte Strom wurde an den Energieversorger geliefert, was inzwischen eigentlich die Ausnahme ist.
    Es wurde doch konkret nach erhaltene UST vom Energieversorger etc. gefragt. Für den Unentgeltlichen Wertabgaben gibt es eine eigene Zeile, die nicht in der Fragestellung enthalten war. Ich sehe es hier nicht als meine Pflicht an, die Fragesteller darauf hinzuweisen, dass vielleicht eine Angabe in der Erklärung fehlen könnte, nach der er nicht gefragt hat.

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  • Charlie24
    antwortet
    Wir haben's doch jetzt:
    Immer vorausgesetzt, der gesamte erzeugte Strom wurde an den Energieversorger geliefert, was inzwischen eigentlich die Ausnahme ist.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigen
    Könnte mir dann kurz jemand schreiben anhand Zeilen was ich wie eintragen muss. Danke
    Wir haben's doch jetzt:

    Zitat von Heisenberg40 Beitrag anzeigen
    1) die erhaltene UST vom Energieversorger = errechnet sich automatisch durch in Zeile 38 eingetragene Umsätze
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die Vorsteuer aus dem Kauf der Anlage ist in Zeile 122 (Kennzahl 320) einzutragen.
    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    In Zeile 168 ist das Vorauszahlungssoll einzutragen, also die Summe der Voranmeldungen, die für das betreffende Jahr abgegeben wurden

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Heisenberg40,
    Umsätz in Zeile 38 und die entsprechende Umsatzsteuer werden in Zeile 152 ausgewiesen, deine Vortsteuer aus Zeile 122 wird in Zeile 165, dann musst du dein Vorauszahlungssoll aus den Voranmeldungen von 2021 eintragen in Zeile 168 (da dürfte die PV Anlage mit Vorsteuer) drin sein, danach ergibt sich doch der Abschluss in Zeile 169

    Tschüß

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