Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuererklärungsfristen für 2020 bis 2025

Einklappen
Das ist ein wichtiges Thema.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Fristverlängerung zur Einkommensteuererklärung 2022


    Hallo,

    muss ich eine Fristverlängerung für die EST.-Erkl.2022 beantragen, wenn ein Steuerberater die Einkommensteuererklärung 2021 abgegeben hat und dies auch angab ? Ist dies bei der Finanzverwaltung hinterlegt ?

    Gruss Lilly

    Kommentar


      #17
      Warum stellst du die gleiche Frage zweimal ?

      https://forum.elster.de/anwenderforu...802#post432802
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Hallo zusammen,
        wie kann man die Frist für die Abgabe der Körperschaft Einkommensteuererklärung für 2023 herausfinden ?
        Danke,
        Adrian09

        Kommentar


          #19
          Steht doch im allerersten Beitrag: Ohne Steuerberater 2. September 2024, mit Steuerberater 2. Juni 2025.

          (Außer du bist Landwirt. Aber auch die Termine stehen da drin.)

          Kommentar


            #20
            Zitat von Adrian09 Beitrag anzeigen
            Abgabe der Körperschaft Einkommensteuererklärung
            Eine Körperschaft gibt keine Einkiommensteuererklärung ab.

            Kommentar


              #21
              Aber die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von Körperschaften - heißt bloß anders

              Kommentar


                #22
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Aber die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von Körperschaften - heißt bloß anders
                Stimmt natürlich irgendwie!

                Kommentar


                  #23
                  Hallo, ich habe meine Hausversicherung 2023 im Januar 2024 gezahlt. Kann ich die Hausversicherung in der Anlage V für 2023 geltend machen?
                  Mit freundlichen Grüßen
                  Kalle

                  Kommentar


                    #24
                    Hallo, ich habe meine Hausversicherung 2023 im Januar 2024 gezahlt.
                    Was hat das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG jetzt mit den Steuererklärungsfristen zu tun ? Versicherungsprämien zahlt man in der Regel im Voraus.

                    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X