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Steuererklärungsfristen für 2020 bis 2025

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  • Charlie24
    antwortet
    Hallo, ich habe meine Hausversicherung 2023 im Januar 2024 gezahlt.
    Was hat das Zu- und Abflussprinzip nach § 11 EStG jetzt mit den Steuererklärungsfristen zu tun ? Versicherungsprämien zahlt man in der Regel im Voraus.

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  • Kalle591922
    antwortet
    Hallo, ich habe meine Hausversicherung 2023 im Januar 2024 gezahlt. Kann ich die Hausversicherung in der Anlage V für 2023 geltend machen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Kalle

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
    Aber die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von Körperschaften - heißt bloß anders
    Stimmt natürlich irgendwie!

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  • mhanft
    antwortet
    Aber die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von Körperschaften - heißt bloß anders

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Adrian09 Beitrag anzeigen
    Abgabe der Körperschaft Einkommensteuererklärung
    Eine Körperschaft gibt keine Einkiommensteuererklärung ab.

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  • mhanft
    antwortet
    Steht doch im allerersten Beitrag: Ohne Steuerberater 2. September 2024, mit Steuerberater 2. Juni 2025.

    (Außer du bist Landwirt. Aber auch die Termine stehen da drin.)

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  • Adrian09
    antwortet
    Hallo zusammen,
    wie kann man die Frist für die Abgabe der Körperschaft Einkommensteuererklärung für 2023 herausfinden ?
    Danke,
    Adrian09

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  • Charlie24
    antwortet
    Warum stellst du die gleiche Frage zweimal ?

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  • Lilly
    antwortet
    Fristverlängerung zur Einkommensteuererklärung 2022


    Hallo,

    muss ich eine Fristverlängerung für die EST.-Erkl.2022 beantragen, wenn ein Steuerberater die Einkommensteuererklärung 2021 abgegeben hat und dies auch angab ? Ist dies bei der Finanzverwaltung hinterlegt ?

    Gruss Lilly

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  • Picard777
    antwortet
    Bevor Irgendjemand auf den Gedanken kommt: Eine Unterlassungsklage kennt die Finanzgerichtsordnung überhaupt nicht.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von stiedemann Beitrag anzeigen
    Nach sechs Monaten können Sie wahrscheinlich eine Unterlassungsklage einreichen. Sie können aber auch nur nachfragen. *DRECKSSPAMLINK AUS ZITAT ENTFERNT*
    Schön, jetzt nur noch zum Thema schreiben und den versteckten Spam-Link entfernen, der eh nicht dargestellt wird und auftaucht, wenn man den Beitrag zitieren will.

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  • stiedemann
    antwortet
    Nach sechs Monaten können Sie wahrscheinlich eine Unterlassungsklage einreichen. Sie können aber auch nur nachfragen.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 16.03.2023, 12:25. Grund: Als Spam eingestuft

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  • Picard777
    antwortet
    Ja, sind sie. In § 149 Abs. 2 AO ist geregelt, dass Steuererklärungen, "soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen", spätestens nach sieben Monaten abzugeben sind. Dazu gehören sowohl die Einkommensteuererklärung, die Anlage EÜR und die Umsatzsteuererklärung, da nichts anderes geregelt ist. Nach dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz treten in § 149 Abs. 2 Satz 1 AO an diese "sieben" Monate für 2020 und 2021 zehn Monate, für 2022 neun Monate und für 2023 acht Monate.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von RonnyNeu Beitrag anzeigen
    ich wollte mal nachfragen ob bei der Verschiebung der Fristen auch die EÜR 2021 (müsste ja so oder so) und die Ust 2021 mit eingeschlossen ist
    Ausweislich des verlinkten BMF-Schreibens gelten die in der Tabelle genannten verlängerten Fristen für alle Steuer- und Festsetzungserklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen.

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  • RonnyNeu
    antwortet
    Moin Moin,
    ich wollte mal nachfragen ob bei der Verschiebung der Fristen auch die EÜR 2021 (müsste ja so oder so) und die Ust 2021 mit eingeschlossen ist, ich finde dazu einfach keine konkreten aussagen :/ Danke schon mal für die Hilfe

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