Rheinland-Pfalz, EFH Bj 1979. Wohnflächenberechnung damals nach DIN 283. Liege ich richtig, wenn das Ergebnis dieser Berechnung nicht mehr angewendet werden kann, sondern neu nach der Wohnflächenberechnungs VO gültig ab 2004 ermittelt werden muß? (Da sind in meinem Falle 8% Unterschied.)
Wo ist der juristische Henkel, an dem man gepackt und im schlimmsten Falle verurteilt werden könnte, sollte das Ergebnis der WohnflächenBerechnung grob/schuldhaft falsch sein?
danke schon mal!
Wo ist der juristische Henkel, an dem man gepackt und im schlimmsten Falle verurteilt werden könnte, sollte das Ergebnis der WohnflächenBerechnung grob/schuldhaft falsch sein?
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