Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

    In dem Urteil steht zwar, dass Modernisierung / Reparatur von Einbauküchen begünstigt sind, im Umkehrschluss steht dort allerdings nicht, dass der Ersteinbau NICHT begünstigt ist (zumal in der selben Tabelle auch steht, dass Lohnkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Möbel - nicht auf bestimmte Räume eingeschränkt - begünstigt sind).

    Aber anhand der Diskussion hier kann man wieder sehen, wie lückenlos das deutsche Steuerrecht ist (schade, dass man hier im Forum keine Anführungszeichen setzen darf).

    Um mal wieder auf den genauen Fall zurück zu kommen:
    1. Ab wann wurde denn nun die Eigenheimzulage gewährt?
    2. Handelt es sich um die ersten Möbel für diese beiden Räume?
    3. Wurde schon einmal mit dem zuständigen Bearbeiter (telefonisch) gesprochen und erläutert, dass die Schreinerarbeiten nur zur Herstellung von Möbeln gedient haben und nicht dem Ausbau / der Erweiterung der Räume?

    Manchmal gehen solche Kleinigkeiten (wo sind denn hier die Anführungszeichen . . . ) in dem Massengeschäft der Bearbeitung von Erklärungen unter.

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  • Krake
    antwortet
    AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

    Für die Gewährung der Eigenheimzulage ist der Zeitpunkt der Anschaffung oder der Baubeginn maßgebend, d.h. bei entsprechend langer Bauphase kann die Eigenheimzulage auch erst in künftigen Jahren (bei Fertigstellung) zu laufen beginnen.

    Ich bin im vorliegenden Fall davon ausgegangen, dass hier erstmalig eine Küche eingerichtet worden ist.
    Nach den ergänzenden Vorschriften zum § 35a EStG ist nur der Austausch oder Modernisierung einer Einbauküche begünstigt (BMF vom 15.02.2010).

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  • Ronald_Fe
    antwortet
    AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

    Zitat von Krake Beitrag anzeigen
    Das glaube ich nicht, denn es sind nur Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt.
    D.h., es muß z.B. schon mal eine Küche vorhanden gewesen sein, die ersetzt wird, um in den Genuss der Begünstigung zu kommen.
    ***

    Warum sollen es keine Handwerkerleistungen sein, die begünstigt wären?

    Ronald

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

    Gut, da es Eigenheimzulage nun schon seit einigen Jahren nicht mehr für Neuanschaffungen gibt, bin ich einfach mal davon ausgegangen, das Ivonne2 schon länger in der Wohnung wohnt - und ohne Küche und Bad wohnt es sich eher schlecht. ;-)

    Aber stellt sich hier die Frage überhaupt? Stellt die Neuanschaffung von Möbeln nicht immer eine Modernisierung der Wohnung dar?
    Zuletzt geändert von Sabre; 15.09.2010, 13:23.

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  • Krake
    antwortet
    AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wenn bei der Küche ebenfalls nur Möbel eingebaut wurden, sollten die anteiligen Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden können, da es sich hierbei ja nicht um Erweiterungen bzw. Herstellungskosten DES HAUSES handelt.

    Nur der Rest der Aufwendungen (Material etc.) kann nicht berücksichtigt werden.
    Das glaube ich nicht, denn es sind nur Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt.
    D.h., es muss z.B. schon mal eine Küche vorhanden gewesen sein, die ersetzt wird, um in den Genuss der Begünstigung zu kommen.

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

    Hallo,

    wenn bei der Küche ebenfalls nur Möbel eingebaut wurden, sollten die anteiligen Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden können, da es sich hierbei ja nicht um Erweiterungen bzw. Herstellungskosten DES HAUSES handelt.

    Nur der Rest der Aufwendungen (Material etc.) kann nicht berücksichtigt werden.

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  • Ivonne2
    antwortet
    AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

    Hallo,

    ja, nicht anerkannt nach § 35a EStG sondern der Eigenheimzulage hinzugerechnet.

    Es hat sich um Tischlerarbeiten für Badmöbel und eine Küche gehandelt.

    Danke für kurze Rückinfo
    Ivonne

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  • InsideFA
    antwortet
    AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

    Nicht anerkannt bedeutet keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG? Nach § 35a EStG sind nur Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt.
    Falls es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt, ist § 35a EStG nicht anwendbar.

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  • Ivonne2
    hat ein Thema erstellt Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen.

    Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen

    Hallo,

    wir bekommen die Eigenheimzulage von 1.250 EUR. In 2009 haben wir nun bei unserer Steuererklärung Handwerkerrechnungen eingereicht, die nicht anerkannt wurden.
    Begründung:
    Da wir die Eigenheimzulage bekommen, können wir die Handwerkerrechnungen nicht ansetzen. Ist das richtig? Bei der Eigenheimzulage sind doch max. 1% der Anschaffungskosten förderfähig = 125 T EUR. Diese 125 T EUR haben wir bereis mit dem Antrag auf Eigenheimzulage durch Rechnungen belegt.

    Vielen Dank für eine Antwort
    Ivonne
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