AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
In dem Urteil steht zwar, dass Modernisierung / Reparatur von Einbauküchen begünstigt sind, im Umkehrschluss steht dort allerdings nicht, dass der Ersteinbau NICHT begünstigt ist (zumal in der selben Tabelle auch steht, dass Lohnkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Möbel - nicht auf bestimmte Räume eingeschränkt - begünstigt sind).
Aber anhand der Diskussion hier kann man wieder sehen, wie lückenlos das deutsche Steuerrecht ist (schade, dass man hier im Forum keine Anführungszeichen setzen darf).
Um mal wieder auf den genauen Fall zurück zu kommen:
1. Ab wann wurde denn nun die Eigenheimzulage gewährt?
2. Handelt es sich um die ersten Möbel für diese beiden Räume?
3. Wurde schon einmal mit dem zuständigen Bearbeiter (telefonisch) gesprochen und erläutert, dass die Schreinerarbeiten nur zur Herstellung von Möbeln gedient haben und nicht dem Ausbau / der Erweiterung der Räume?
Manchmal gehen solche Kleinigkeiten (wo sind denn hier die Anführungszeichen . . . ) in dem Massengeschäft der Bearbeitung von Erklärungen unter.
Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
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AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
Für die Gewährung der Eigenheimzulage ist der Zeitpunkt der Anschaffung oder der Baubeginn maßgebend, d.h. bei entsprechend langer Bauphase kann die Eigenheimzulage auch erst in künftigen Jahren (bei Fertigstellung) zu laufen beginnen.
Ich bin im vorliegenden Fall davon ausgegangen, dass hier erstmalig eine Küche eingerichtet worden ist.
Nach den ergänzenden Vorschriften zum § 35a EStG ist nur der Austausch oder Modernisierung einer Einbauküche begünstigt (BMF vom 15.02.2010).
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AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
***Zitat von Krake Beitrag anzeigenDas glaube ich nicht, denn es sind nur Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt.
D.h., es muß z.B. schon mal eine Küche vorhanden gewesen sein, die ersetzt wird, um in den Genuss der Begünstigung zu kommen.
Warum sollen es keine Handwerkerleistungen sein, die begünstigt wären?
Ronald
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AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
Gut, da es Eigenheimzulage nun schon seit einigen Jahren nicht mehr für Neuanschaffungen gibt, bin ich einfach mal davon ausgegangen, das Ivonne2 schon länger in der Wohnung wohnt - und ohne Küche und Bad wohnt es sich eher schlecht. ;-)
Aber stellt sich hier die Frage überhaupt? Stellt die Neuanschaffung von Möbeln nicht immer eine Modernisierung der Wohnung dar?Zuletzt geändert von Sabre; 15.09.2010, 13:23.
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AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
Das glaube ich nicht, denn es sind nur Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt.Zitat von Sabre Beitrag anzeigenHallo,
wenn bei der Küche ebenfalls nur Möbel eingebaut wurden, sollten die anteiligen Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden können, da es sich hierbei ja nicht um Erweiterungen bzw. Herstellungskosten DES HAUSES handelt.
Nur der Rest der Aufwendungen (Material etc.) kann nicht berücksichtigt werden.
D.h., es muss z.B. schon mal eine Küche vorhanden gewesen sein, die ersetzt wird, um in den Genuss der Begünstigung zu kommen.
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AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
Hallo,
wenn bei der Küche ebenfalls nur Möbel eingebaut wurden, sollten die anteiligen Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen angesetzt werden können, da es sich hierbei ja nicht um Erweiterungen bzw. Herstellungskosten DES HAUSES handelt.
Nur der Rest der Aufwendungen (Material etc.) kann nicht berücksichtigt werden.
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AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
Hallo,
ja, nicht anerkannt nach § 35a EStG sondern der Eigenheimzulage hinzugerechnet.
Es hat sich um Tischlerarbeiten für Badmöbel und eine Küche gehandelt.
Danke für kurze Rückinfo
Ivonne
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AW: Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
Nicht anerkannt bedeutet keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG? Nach § 35a EStG sind nur Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt.
Falls es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt, ist § 35a EStG nicht anwendbar.
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Eigenheimzulage + Handwerkerleistunge absetzen
Hallo,
wir bekommen die Eigenheimzulage von 1.250 EUR. In 2009 haben wir nun bei unserer Steuererklärung Handwerkerrechnungen eingereicht, die nicht anerkannt wurden.
Begründung:
Da wir die Eigenheimzulage bekommen, können wir die Handwerkerrechnungen nicht ansetzen. Ist das richtig? Bei der Eigenheimzulage sind doch max. 1% der Anschaffungskosten förderfähig = 125 T EUR. Diese 125 T EUR haben wir bereis mit dem Antrag auf Eigenheimzulage durch Rechnungen belegt.
Vielen Dank für eine Antwort
IvonneStichworte: -

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