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Grundsteuer: Korrektur meiner übermittelten Daten im Nachhinein

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    Grundsteuer: Korrektur meiner übermittelten Daten im Nachhinein

    Guten Morgen

    wir haben Ihnen am 13. Oktober 2022 per Elster unsere Grundsteuererklärung eingereicht. Hier haben wir angegeben, dass unser Haus im Jahr 1995 Kernsaniert wurde. Das stimmt so leider nicht, es wurden lediglich viele Arbeiten vorgenommen.

    Wie kann ich das nun korrigieren?

    Danke und viele Grüße!

    #2
    Hallo pencil,
    im übermittelten Formular sind keine Änderungen möglich. Eine zweite Erklärung hinterherschicken funktioniert auch nicht, das Finanzamt besarbeitet nur die erste.
    Du kannst deinem Finanzamt eine Mail schicken und reinschreiben, was du falsch eingetragen hast.

    Tschüß

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      #3
      Eine zweite Erklärung hinterherschicken funktioniert auch nicht, das Finanzamt besarbeitet nur die erste.
      Das würde ich jetzt nicht unterschreiben. Es wird wohl zum Teil so praktiziert, aber ich würde das mit dem Finanzamt abklären.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von pencil Beitrag anzeigen
        Ihnen
        Uns nicht! Die Erklärungen gehen an die Elster-Server und werden von da an die Finanzämter verteilt. Hier im Anwenderforum kommen die nicht an.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das würde ich jetzt nicht unterschreiben. Es wird wohl zum Teil so praktiziert, .....
          Habe ich aus eigener Erfahrung erlebt, habe eine zweite versendet mit fehlenden Angaben in der ersten Erklärung.
          Die werden ausgesteuert und müssen personell bearbeitet werden, da sieht der Bearbeiter die Änderungen in der zweiten Erklärung und hat mir den korrekten Bescheid erstellt.
          Natürlich wird man das nicht publizieren, weil man hofft eine hohe Durchlaufquote zu haben.

          Tschüß

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            #6
            https://finanzamt.hessen.de/grundste...rundsteuer-faq

            Wenn Ihnen nach der Erklärungsabgabe ein Fehler auffällt, können Sie einfach eine neue Erklärung unter demselben Aktenzeichen abgeben. Durch die Funktion der "Datenübernahme" sparen Sie Arbeit und Zeit, denn alle Daten aus Ihrer ersten Erklärung werden automatisch in das neue Formular übernommen. Die übernommenen Angaben können Sie im nächsten Schritt korrigieren und ergänzen.

            Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei der korrigierten Erklärung auf dem Hauptvordruck (HGrSt 1) unter dem Punkt "4 - Ergänzende Angaben zur Erklärung" zu vermerken, dass es sich bei der Erklärung um eine Korrektur handelt und welchen Punkt Sie korrigiert haben. Dies erleichtert den Bearbeiterinnen und Bearbeitern im Finanzamt die Bearbeitung Ihrer Erklärung.

            Wenn Sie den Fehler erst bemerken, nachdem Sie bereits einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten haben, sollten Sie gegen diesen Bescheid Einspruch beim Finanzamt einlegen.

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