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Null-Meldung in Sachen Einkommensüberschussrechnung

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    Null-Meldung in Sachen Einkommensüberschussrechnung

    Hallo und guten Tag,

    wie einfach ist es denn wenn man eine Null-Meldung in Sachen Einkommensüberschussrechnung in Elster abgeben will.
    Ich denke mal dass das lediglich ein paar Schritte sind!?

    Freue mich auf eine Rückmeldung bzw. einen Tipp.

    VG

    #2
    Davon geh ich aus, natürlich auch abhängig davon, mit welcher Software Du die EÜR erstellst. Probier's doch einfach mal aus!

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      #3
      Betriebeeinnahmen Null, Betriebsausgaben Null ergibt Gewinn Null. Diese Null noch in Anlage S oder G der Einkommensteuererklärung übertragen.

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        #4
        hallo E-E-Fant, hallo Kloebi,
        vielen Dank für Eure raschen Rückmeldungen. Also wie es aussieht sollte ich das doch ggf. einfach auch komplett in Elster abbilden können, oder!?


        Betriebeeinnahmen Null, Betriebsausgaben Null ergibt Gewinn Null. Diese Null noch in Anlage S oder G der Einkommensteuererklärung übertragen.
        Brauch ich da noch eine Extra-Software dazu -bzw. muss ich das iwie "extern noch" erstellen?

        Vielen Dank schon jetzt für Eure Hilfe.

        VG Apollo

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          #5
          Welche Hilfe brauchsat du denn noch? Trag die drei Nullen in die EÜR und fertig.

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            #6
            Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
            in Elster
            Geht es um Mein Elster? Du fragst ja hier im Unterforum Allgemein und Projekt.

            Kommentar


              #7
              Hi L.E.Fant und hallo Koebi


              vielen Dank für Eure Rückmeldungen. ich wollt nur noch fragen ob ich dass denn in Elster ausführen / durchführen kann?

              Also einfach die hierfür erforderlichen Meldungen einfach in Elster eingeben kann?


              2023-05-04 17.55.35 www.elster.de bb3df0907419.jpg 2023-05-04 17.55.35 www.elster.de bb3df0907419.jpg


              ich wähle alles so aus:

              Anlagenauswahl



              Anlage EÜR
              Tragen Sie hier allgemeine Angaben zum Betrieb sowie folgende Angaben zur Gewinnermittlung ein: * Betriebseinnahmen
              • Betriebsausgaben
              • Ermittlung des Gewinns unter Berücksichtigung von Korrekturen (z. B. steuerfreie Betriebseinnahmen, nicht abziehbare Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbeträge)
              • Rücklagen und stille ReservenEntnahmen und Einlagen

              Anlagenauswahl


              Anlage EÜR
              Tragen Sie hier allgemeine Angaben zum Betrieb sowie folgende Angaben zur Gewinnermittlung ein: * Betriebseinnahmen
              • Betriebsausgaben
              • Ermittlung des Gewinns unter Berücksichtigung von Korrekturen (z. B. steuerfreie Betriebseinnahmen, nicht abziehbare Betriebsausgaben, Investitionsabzugsbeträge)
              • Rücklagen und stille ReservenEntnahmen und Einlagen
              zz0.fg3v5xkm05azz


              Frage: kann ich denn das Notwendige direkt über ein Formular genierieren!?
              m.a.W. also über die Formularauswahl dahin gelangen?



              Es ist m.E. so dass die Einnahmeüberschussrechnung als Teil der Einkommenssteuererklärung läuft


              Frage aber: Was wenn ich die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 bereits erfolgreich übermittelt habe.
              Kann ich denn nun - wenn ich eine Einnahmeüberschussrechung noch nachträglich liefern möchte - kann ich denn nun hier gewissermaßen nochmals
              eine Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 2021 anfertigen - und dann darin - eine kurze " Einnahmeüberschussrechnung " - m.a.W. eine Null-Meldung durchführen.
              Das ist die Frage?



              VG Apollo
              Zuletzt geändert von apollodriver; 04.05.2023, 18:15.

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                #8
                Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine eigenständige Erklärung.

                Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Abgabe, wenn gewerbliche oder selbständige Einkünfte vorliegen ... auch in Höhe von Null, weil der Tätigkeit evtl. nachgegangen wurde, aber keine Geschäftsvorfälle vorliegen. Kann aber sein, dass das Finanzamt darauf verzichtet, wenn sich aus der Einkommensteuererklärung ein Gewinn von Null ergeben hat. Das müsstest Du dann mit dem Finanzamt klären.

                Solltest Du den Bescheid für 2021 schon seit einigen Monaten haben und nie eine Erinnerung für die EÜR bekommen haben, dann kannst Du wohl davon ausgehen, dass Du die auch nicht nachreichen musst.

                Kommentar


                  #9

                  hallo L E-Fant.

                  vielen Dank für deine Rückmeldung. Freue mich. Das hilft mir hier echt weiter.

                  Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine eigenständige Erklärung.

                  Sorry - ich bin hier wohl der MEGA-Anfänger. ein ganz großes SORRY für die ANFAENGERFRAGEN...



                  Leicht verwirrend ist für mich, dass in den Suchseiten - also wenn ich eine Suche anstelle, die Einkommensüberschussrechnung vielfach als Anlage vorkommt.

                  Das irritiert irgendwie - und hat mich bis dato daran gehindert, dies ein eingenstänidge Erklärung anzusehen. ich werde aber nun nachsehen wie ich das
                  alles erledige.


                  2023-05-04 17.55.35 www.elster.de bb3df0907419.jpg




                  Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Abgabe, wenn gewerbliche oder selbständige Einkünfte vorliegen ... auch in Höhe von Null, weil der Tätigkeit evtl. nachgegangen wurde, aber keine Geschäftsvorfälle vorliegen. Kann aber sein, dass das Finanzamt darauf verzichtet, wenn sich aus der Einkommensteuererklärung ein Gewinn von Null ergeben hat. Das müsstest Du dann mit dem Finanzamt klären.


                  L.E.Fant; Ich will das auf alle Fälle liefern - also suche ich diese Erklärung nun raus und mache das alles.

                  Ich guck mir gleich alles an - und werde das betreffende Formular raussuchen.: Das muss doch dann auch hier dabei sein:


                  2023-05-04 18.40.43 www.elster.de 09fe8cdf8a85.jpg


                  Ich werde gleich danach sehen und dann das Formular aufrufen..


                  Dir und allen nochmals ganz herzlichen Dank!!


                  Update: hab nun einen Anfang gefunden


                  https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/euer

                  übernahme von Daten!
                  https://www.elster.de/eportal/interpreter/fruehereAbgaben/euer-2021


                  von hier aus gehts also weiter.


                  Euch nochmals vielen Dank!!

                  VG

                  Sorry - ich bin hier wohl der MEGA-Anfänger. ein ganz großes SORRY für die ANFAENGERFRAGEN...
                  Angehängte Dateien
                  Zuletzt geändert von apollodriver; 04.05.2023, 19:01.

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