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Muss ich Betriebsausgaben wenn ich die Rechnung verloren habe bei der EÜR angeben?

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    Muss ich Betriebsausgaben wenn ich die Rechnung verloren habe bei der EÜR angeben?

    Hallo,

    Mache gerade meine EÜR habe aber folgende Fragen;

    Wenn ich SD Karten, Highlighter, Make Up, USB Stick für mein Fotografie Gewerbe kaufe, muss ich diese als Betriebsausgaben in der EÜR bei GWG absetzen oder kann ich mir die Zeit auch Sparen und einfach Kleine Anschaffungen nicht als Betriebsausgaben abschreiben. (Wenn ich die Angeben muss kann ich die dann zusammenfassen?)

    Und wie ist das wenn ich keine Rechnungen mehr habe zu den SD Karten, Make Up, etc. weil habe keine Lust eigen Belege jetzt zu erstellen und würde mir die Zeit sparen.

    Und welche Betriebsausgaben muss man angeben, gibt es da irgendeine Grenze vom Wert€ (PS habe so wenig Gewinn das es für mich kein Unterschied macht)

    #2
    Zitat von Godax- Beitrag anzeigen
    Wenn ich SD Karten, Highlighter, Make Up, USB Stick für mein Fotografie Gewerbe kaufe, muss ich diese als Betriebsausgaben in der EÜR bei GWG absetzen oder kann ich mir die Zeit auch Sparen und einfach Kleine Anschaffungen nicht als Betriebsausgaben abschreiben. (Wenn ich die Angeben muss kann ich die dann zusammenfassen?)
    Das ist (mal wieder) eine Frage ohne Zusammenhang mit Elster, die wir nicht beantworten können. Wir sind hier immer noch reine Anwender, helfen wirklich gerne, aber erklären weder Steuerrecht noch können wir Auskunft geben, welche Belege irgendein:e Bearbeiter:in in irgendeinem FA verlangt.

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      #3
      Hallo Godax-,

      bitte nimm dir einen Steuerberater.

      In den letzten Tagen kommen lauter Fragen von dir mit ähnlichem Inhalt, welche zum Teil auch beantwortet wurden.
      Die Antworten darauf scheinst du aber leider zu ignorieren, da du ansonsten nicht wieder fragen müsstest.

      Um es nochmal ganz kurz und knapp zu sagen: Deine Fragen betreffen ausschließlich Steuerrecht bzw. Fragen der Buchführung.
      Dies ist nicht Sinn und Zweck dieses Forums und im Hinblick auf das Steuerrecht sogar verboten.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Dazu hatte ich Dir ja auch schonmal geantwortet:

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Du musst überhaupt keine steuermindernden Sachverhalte angeben, dazu bist Du nicht verpflichtet.

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          #5
          Habe auch vorhin beim Finanzamt angerufen sie hatte mir auch gesagt wenn es zu Zeitaufwendig ist Eigenbelege für SD Karten, USB Stick, Highlighter, Make Up (die ich 100% Geschäftlich nutze) zu erstellen, weil ich die Rechnung verloren habe. Bin ich nicht dazu verpflichtet die bei der GWG abzuschreiben. Dennoch sagen manche Leute was anderes, darum bin ich verwirrt. Brauche halt nur das zu wissen, damit ich meine EÜR abgeben kann.

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            #6
            Hallo Godax-,

            das ist doch deine freie Entscheidung -> du gibst deine Einnahmen an und keine Ausgaben und dann sind deine Einnahmen eben identisch mit deinem Gewinn.

            Tschüß

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