Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eintragung erhaltener Umsätze nach §13b

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eintragung erhaltener Umsätze nach §13b

    Moin,

    ich bräuchte mal eine Hilfe. Wo trage ich die erhaltenen Umsätze nach §13b ein, in denen mein Auftraggeber die Umsatzsteuer schuldet?

    Besten Dank im Voraus

    #2
    In der Umsatzsteuervoranmeldung für EU-Umsätze in Kennziffer 21 (und in der ZM), für Nicht-EU-Umsätze in Kennziffer 45.

    Kommentar


      #3
      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      In der Umsatzsteuervoranmeldung für EU-Umsätze in Kennziffer 21 (und in der ZM), für Nicht-EU-Umsätze in Kennziffer 45.
      Was die Voranmeldung angeht, ist der Verweis auf die Kennziffern noch hilfreich, in der Jahreserklärung von Mein ELSTER hat man

      die Kennziffern komplett entfernt, da muss man jetzt auf die Zeilennummern verweisen. Wieder mal kein Fortschritt !

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X