Meine Frau und ich werden gemeinsam veranlagt. Ich möchte für 2023 und weitere Jahre in die Einzelveranlagung gehen. Jeder gibt seine eigene Steuererklärung ab. Geht das, und was ist dabei zu beachten?
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Geht das, und was ist dabei zu beachten?
Für jeden Ehegatten muss eine eigene Steuererklärung erstellt und übermittelt werden, bei der jeweils Einzelveranlagung auszuwählen ist.
Kommerzielle Steuerprogramme können aus einer Zusammenveranlagung auch Einzelveranlagungen erstellen, Mein ELSTER kann das nicht.
In der Anlage Sonstiges kann in Zeile 11 die hälftige Aufteilung von Sonderausgaben und haushaltsnahen Aufwendungen beantragt werden.
Auch in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung sind ggf. Einträge erforderlich.
Da die gemeinsame Steuernummer für die Einzelveranlagung nicht gültig ist, muss jeder eine neue Steuernummer beantragenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Otto1 Beitrag anzeigenunter 1.000 und etwas über 1.000 Euro
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Nur noch Rentner. Ich weiß nicht, wie das Jahr 2023 steuerlich aussehen wird.
Mir schwebte im Kopf, da unsere beiden Renten sehr unterschiedlich (unter 1.000 und etwas über 1.000 Euro) sind, eventuell durch die Einzelveranlagung Steuern zu sparen.
bei unterschiedlicher Rentenhöhe dürfte die Zusammenveranlagung nach wie vor die bessere Alternative sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Otto1 Beitrag anzeigenMir schwebte im Kopf, da unsere beiden Renten sehr unterschiedlich (unter 1.000 und etwas über 1.000 Euro) sind, eventuell durch die Einzelveranlagung Steuern zu sparen.
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... auch wenn sie dafür am Rollenmodell des letzten Jahrtausends festhalten muss
wo es keine Kindertagesstätten gab, der Kindergarten auf ein dreieinhalb Stundenangebot am Vormittag beschränkt war und Kinder unter
4 Jahren sowieso nicht genommen wurden. Die Debatte um den angeblich ungerechtfertigten Splittingvorteil ist zumindest für meine Generation
die gleiche Neiddebatte wie die um den Kinderfreibetrag für Besserverdienende.Freundliche Grüße
Charlie24
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Bleibe bei der Zusammenveranlagung.
Hauptsächlich wegen der Steuerprognose für das neue Jahr. Das Programm rechnet aber z. B im Hintergrund auch den Unterschied zwischen
Einzel- und Zusammenveranlagung in Euro aus. Bei uns macht das wirklich richtiges Geld aus.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Wie heißt denn das Steuerprogramm? Hört sich interessant an.
vertrieben.Die eine Kette bringt es vor Weihnachten heraus, die andere in der Woche nach Weihnachten. Entwickelt wird es von einer
Softwareschmiede, die auch selbst Steuerprogramme anbietet. Das Preis-/Leistungsverhältnis ist m. E. unschlagbar, ich glaube nicht,
dass damit Geld verdient wird. Wie gesagt, ich kaufe es mir nur wegen der Steuervorschau für das laufende Jahr. Unsere Steuererklärung
reiche ich über Mein ELSTER ein, das rechnet aber weder im Hintergrund eine Einzelveranlagung noch erlaubt es eine Prognose. Die ist
für uns wichtig, damit wir ausreichend Rückstellungen für die erwartbaren Nachzahlungen bilden.
Bei den von dir genannten Einkünften dürfte das nicht so bedeutsam sein, aber interessant ist es allemal.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDa die gemeinsame Steuernummer für die Einzelveranlagung nicht gültig ist, muss jeder eine neue Steuernummer beantragen
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Zu # 8, Ehegattensplitting: Der kürzlich aus einer Partei heraus gemachte Vorschlag sieht die Abschaffung wohlgemerkt nur für neue Ehen vor und betrifft in der Regel die jüngere Generation.
Zu # 12 Steuerprogramm: Um deine Vorgehensweise zu verstehen: Machst du die Dateneingabe inkl. Bescheinigungsabruf zweimal oder hast du eine Möglichkeit zum Datentransfer nach Mein Elster? Ich vermute mal Ersteres.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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