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Wo wird das Kurzarbeitergeld als Lohnkostenzuschuß in die EÜR eingetragen ?

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    Wo wird das Kurzarbeitergeld als Lohnkostenzuschuß in die EÜR eingetragen ?

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen zum KUG:

    1. wird das KUG als Lohnkostenzuschuß unter Ziffer 15 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) oder als negativer Eintrag bei den Lohnkosten eingetragen ?

    2. Wie verhält es sich mit der zeitlichen Zuordnung:
    Muss das KUG, da später beantragt und ausgezahlt, noch dem Monat zugeordnet werden, für den es beantragt wurde ?

    Kann mir da jemand helfen ?

    Vielen Dank.
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