Somit nachfolgend dann doch rückwirkende Versteuerung auf den Todestag, durch eine sich dann ggf.bildende Erbengemeinschaft nach jew.
Anteil an den Einkünften?
Anteil an den Einkünften?
angenommen sein. Es gibt ein paar Sachen zu beachten. Einmal ist das die Gebäude-AfA, die fortgeführt werden muss, zum andern müssen eventuell
noch offene über mehrere Jahre verteilte größere Erhaltungsaufwendungen (§ 82b EStDV) in der letzten Steuererklärung für den Erblasser nachgeholt
werden. Ansonsten gilt bei Vermietungseinkünften das Zu- und Abflussprinzip.

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