Hallo,
ich hätte mal eine Frage wegen einem Ferienhaus in Bayern.
Das Ferienhaus steht auf einer Fläche, welche auch landwirtschaftlich genutzt wird; die diesbezüglichen Angaben wurden auf der entsprechenden Anlage gemacht.
Rund ums Haus gibt es jedoch auch Flächen, die nicht landwirtschaflich genutzt werden. zB. Rasenflächen, Asphaltierte Flächen, gepflasterete Flächen.
Die gesamte Flächenangabe (inklusiv Hausgrundfläche) wurde in dem Bescheid des Finanzamtes jedoch nicht berücksichtigt, sondern ein scheinbar pauschaler Wert von 2.000 qm zugrunde gelegt. (Dieser Wert wurde nirgends von uns eingetragen)
Hiervon wurde die Hausgrundfläche ( x 10 genommen) abgezogen, und der Rest wurde mit 0,02 Euro multipliziert.
Ist die Grundfläche nicht eigentlich komplett Steuerfrei ?
Wie ist es, wenn
1. Ein Ferienhaus nicht ganzjährig bewohnt werden kann (Frostgefahr Trinkwasserleitung), und
2. wenn es dauerhaft unbewohnt ist ?
Freundliche Grüße
ich hätte mal eine Frage wegen einem Ferienhaus in Bayern.
Das Ferienhaus steht auf einer Fläche, welche auch landwirtschaftlich genutzt wird; die diesbezüglichen Angaben wurden auf der entsprechenden Anlage gemacht.
Rund ums Haus gibt es jedoch auch Flächen, die nicht landwirtschaflich genutzt werden. zB. Rasenflächen, Asphaltierte Flächen, gepflasterete Flächen.
Die gesamte Flächenangabe (inklusiv Hausgrundfläche) wurde in dem Bescheid des Finanzamtes jedoch nicht berücksichtigt, sondern ein scheinbar pauschaler Wert von 2.000 qm zugrunde gelegt. (Dieser Wert wurde nirgends von uns eingetragen)
Hiervon wurde die Hausgrundfläche ( x 10 genommen) abgezogen, und der Rest wurde mit 0,02 Euro multipliziert.
Ist die Grundfläche nicht eigentlich komplett Steuerfrei ?
Wie ist es, wenn
1. Ein Ferienhaus nicht ganzjährig bewohnt werden kann (Frostgefahr Trinkwasserleitung), und
2. wenn es dauerhaft unbewohnt ist ?
Freundliche Grüße