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eine Frage zu den Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 22

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    eine Frage zu den Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 22

    guten Tag,

    eine Frage zu den Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 22
    • bis wann endet die Frist? der Einreichung (m. a. W.) bis wann müssen hier die Unterlagen elektronisch in das die Unernehmensregister führenden Stelle (Bundesanzeiger-Verlag) eingereicht werden.?!



    Freue mich auf einen Tpp hier.

    #2
    Hier steht:
    Die gesetzliche Offenlegungsfrist für das Geschäftsjahr 2022 endet am 31.12.2023.

    Kommentar


      #3
      Hallo MHanft,

      Danke für die Rückmeldung


      der Einreichung (m. a. W.) Das muss alles also an die das "Unternehmensregister führenden Stelle (Bundesanzeiger-Verlag)" eingereicht werden:

      Soweit ich erfahren hab müssen diese Unterlagen elektronisch bei der "das Unternehmensregister" führenden Stelle" - dem Bundesanzeiger-Verlag GmbH in Köln elektronisch - zur Einstellung in Unternehmensregister übermittelt werden. Man sollte hier wohl die Publikations-Plattform unter www.publikations-plattform.de verwenden. Frage ist dies denn tatsächlich der einzige (m.a.W. ggf. der einzigste) Weg, auf dem man dies tun kann!


      Freue mich auf einen Tipp.
      Vg

      Kommentar


        #4
        Meines Wissens schon. Die Umstellung von "Bundesanzeiger" auf "Unternehmensregister" (für Jahresabschlüsse ab 2022) ist zwar nur Kosmetik (es ist der gleiche Betreiber, und sogar die Website-Technik im Hintergrund ist die gleiche), aber zur Anmeldung beim "Bundesanzeiger" genügte eine simple E-Mail-Adresse; für die Anmeldung beim "Unternehmensregister" muss man sich (wenn man nach der Anmeldung mit E-Mail-Adresse tatsächlich etwas veröffentlichen will) "so richtig" identifizieren. Da bieten sie verschiedene Möglichkeiten an; ich hab das mit dem ePerso in einer halben Stunde geschafft, ohne dass ich irgendwelche Videogespräche oder so führen musste. Ist auch die billigste Variante (12 €).

        Kommentar


          #5
          hallo u. guten Morgen,

          vielen Dank für die Rückmeldung.

          das ist schon sehr hilfreich.

          also so wie das sich liest - und ich dich vestehe - kann man hier die Daten der Jahresabschlussunterlagen auf veschiedenen Wegen einreichen.

          a. via Mail
          und hier für Jahreabschschlüsse ab 2022 - auf einem etwas "aufwändigeren" Verfahrensweg als für die früheren DATEN!

          Was - wenn man keinen E-Perso hat!?


          Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
          Meines Wissens schon. Die Umstellung von "Bundesanzeiger" auf "Unternehmensregister" (für Jahresabschlüsse ab 2022) ist zwar nur Kosmetik (es ist der gleiche Betreiber, und sogar die Website-Technik im Hintergrund ist die gleiche), aber zur Anmeldung beim "Bundesanzeiger" genügte eine simple E-Mail-Adresse; für die Anmeldung beim "Unternehmensregister" muss man sich (wenn man nach der Anmeldung mit E-Mail-Adresse tatsächlich etwas veröffentlichen will) "so richtig" identifizieren. Da bieten sie verschiedene Möglichkeiten an; ich hab das mit dem ePerso in einer halben Stunde geschafft, ohne dass ich irgendwelche Videogespräche oder so führen musste. Ist auch die billigste Variante (12 €).
          freue mich von dir nochmals zu hoeren.

          vg

          Kommentar


            #6
            Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
            Was - wenn man keinen E-Perso hat!?
            Dann muss man sich wohl irgendwie per Videogespräch identifizieren (indem man seinen Ausweis vor die Handykamera hält oder so ähnlich).

            Auf dieser Seite steht alles dazu.

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              #7
              hi .- danke für die schnelle Rückmeldung. Also, es ist so, dass ich auf der Publikationsplattform schon länger einen Account habe - mithin (bereits) identifiziert bin.
              Ich hab auch gesehen dass

              Bin gerade dabei meine DATEN zu hinterlegen;:

              https://publikations-plattform.de/order/wicket/page?13

              bei der Frage: kann ich auf die FRAGE -... "wählen" sie (den) einen Geschäftsjahreszeitraum, - " den Ihre Unterlagen der Rechnungslegung umfassen:"


              kann ich hier auch wählen von Feb 21 (Gründung) bis 31.12.23 - ist das denn moeglich!? oder muss ich hier gewissermaßen "Jahr für Jahr" behaldeln"?

              a.- also Jahr 21 : von Feb 21 bis 31.12.21 dann
              Jahr 22: also 1.1. 22 bis 31.12.22 und so weiter
              Jahr 23: also 1.1. 23 bis 31.12.23 und so weiter


              ich darf ja ein jahr nicht überschreiten! - ergo nehme ich a.
              Zuletzt geändert von apollodriver; 02.04.2024, 14:35.

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                #8
                Wie überall, beim Finanzamt, bei Banken oder auch beim Unternehmensregister sind Jahresabschlüsse jahresbezogen zu übermitteln.

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                  #9
                  hallo Kloebi,

                  Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                  Wie überall, beim Finanzamt, bei Banken oder auch beim Unternehmensregister sind Jahresabschlüsse jahresbezogen zu übermitteln.
                  vielen Dank!

                  Viele Grüße

                  ps. 100.ster Beitrag

                  Kommentar


                    #10
                    hallo und guten Abend,


                    also ich gebe gerade alle Daten ein - bei der Die Hinterlegung erfolgt im Bundesanzeiger unte

                    was hat es denn mit der am Schluss erwähnten Auftragserteilung auf sich


                    https://publikations-plattform.de/order/wicket/page?58

                    Auftragserteilung


                    Das Absenden des ausgefüllten Formulars entspricht einem verbindlichen Auftrag des Offenlegungspflichtigen zur Hinterlegung.
                    Hat der Bundesanzeiger Verlag Zweifel an der Berechtigung des Auftraggebers zur Nutzung der Hinterlegungsmöglichkeit und räumt der Auftraggeber diese Zweifel trotz Hinweises des Bundesanzeiger Verlags nicht aus, wird der Bundesanzeiger Verlag den erteilten Hinterlegungsauftrag gleichwohl ausführen. Zugleich wird der Bundesanzeiger Verlag das Unternehmen aber dem Bundesamt für Justiz melden, so dass ggfs. ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird.

                    Bitte beachten Sie, dass hinterlegte Jahresabschlussunterlagen nicht über den Bundesanzeiger, sondern über das Unternehmensregister beauskunftet werden können.

                    *Grundlage des Auftrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die entgeltliche Hinterlegung von Jahresabschlussunterlagen (Kleinstkapitalgesellschaften) des Bundesanzeiger Verlages.
                    Änderungen/Stornierungen vor der Hinterlegung sind kostenpflichtig möglich.
                    *Hiermit versichere ich, dass ich zur Erteilung dieses verbindlichen Hinterlegungsauftrags beauftragt und berechtigt bin.
                    *Der Auftrag kann nach erfolgter Hinterlegung – auch hinsichtlich einzelner Teile – grundsätzlich weder widerrufen, noch auf andere Weise ganz oder teilweise rückgängig gemacht werden. Löschungen bzw. teilweise Löschungen sind daher nicht mehr möglich, auch wenn Inhalte über die gesetzlichen Pflichtangaben hinaus hinterlegt wurden.
                    Bitte benachrichtigen Sie mich per E-Mail an die unter „Meine Daten -> Stammdaten“ gespeicherte E-Mail-Adresse, wenn die Hinterlegung erfolgt ist.
                    Bitte senden Sie mir eine Auftragsbestätigung im PDF-Format per E-Mail an die unter „Meine Daten -> Stammdaten“ gespeicherte E-Mail-Adresse.
                    Brauche ich das wirklich

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo community,

                      hallo MHanft, hallo Kloebi,

                      vorweg - vielen vielen Dank für die tolle Hilfe. Das war echt sehr wichtig. Und ja: hab hier nicht zum ersten Mal so entscheidende Hilfe bekommen. Danke dafür!!


                      Also : hab jetzt alles abgeschickt.

                      Und ja - also das waren DATEN die schnell weg mussten - ich konnte sie "hinterlegen" (waren zugegebenermaßen Daten für 21)

                      Nun muss ich morgen noch für 22 Daten übermitteln:


                      auf der Startseite steht:

                      Wichtig: Zu hinterlegende Rechnungslegungsunterlagen von Kleinstunternehmen sind letztmals für das vor dem 01.01.2022 beginnende Geschäftsjahr beim Bundesanzeiger einzureichen. Nachfolgende Geschäftsjahre müssen zur Hinterlegung direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden.

                      also ich denke dass das Verfahren dann nun vorsieht das sich direkt ans Unternehmensregister übermittle

                      Anm: das mit der Hinterlegung - das war ein übersichtliches und bewältigbares Vefahren!


                      - Frage: ist das dann auch via "Hinterlegung" moeglich?

                      Euch allen noch einen schönen Abend,

                      VG Apollo

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                        #12
                        Bis 2021 Bundesaneziger, ab 2022 Unternehmensregister. Ist nur ein anderer Name bzw. eine andere Website, sonst ist alles identisch. Nur dass man eben für die Unternehmensregister-.Website zursätzlich noch diese Identifizierung per Personalausweis braucht, um was veröffentlichen oder hinterlegen zu können.

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