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Teileinkünfteverfahren aus einheitlich und gesonderter Feststellung

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    Teileinkünfteverfahren aus einheitlich und gesonderter Feststellung

    Moin,

    ich bin aktuell dabei meine persönliche Steuererklärung anzufertigen und muss dort ein paar Daten aus einer einheitlich und gesonderten Feststellung übertragen.
    Es geht um die Anlage L, falls relevant.

    Den Gewinn laut gesonderter Feststellung übertrage ich einfach, soweit easy.

    In meinem Bescheid steht unter den Einkünften aus Land-und Forstwirtschaft:
    "In den vorstehenden Einkünften enthaltene laufende Einkünfte, die unter Paragraph 3 Nr. 40, 3c Abs. 2 Estg bzw. paragraph 8b KStG und Paragraph 4 Abs. 7 UmwStg fallen(100%): XXX €"

    Soweit ich das verstanden habe ist das der Betrag aus dem Teileinkünfteverfahren für Dividenden, also der steuerpflichtige Teil, der zu den Betriebseinnahmen zählt und somit im Gewinn berücksichtigt ist.

    Muss ich diesen Wert in meine Steuererklärung übertragen?

    In Elster gibt es ja einen Punkt "Teileinkünfteverfahren" mit der Bezeichnung "In den Gewinnen des Kalenderjahres 2021 (Zeile 6 bis 13) nicht enthaltener steuerfreier Teil der Einkünfte, für die das Teileinkünfteverfahren gilt:"

    Aber nach meinem Verständnis geht es hier genau um das Gegenteil wie in der Feststellung.
    Kann ich das nun einfach umrechnen oder kann man es einfach weglassen, weil es ja bereits im Gewinn enthalten ist?

    Zuletzt habe ich noch die anrechenbare Kapitalertragssteuer und den anrechenbaren Soli.
    Den wollte ich jetzt einfach in der Anlage KAP unter 9: Anzurechende Steuern (Zeile 43, 44) angeben und den Rest einfach frei lassen (weiter Kapitaleinkünfte habe ich nicht).

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen etwas Licht ins dunkle zu bringen.

    Vielen Dank vorab
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