Wie berechne ich den maximalen Jahresumsatz für einen Kleinunternehmer?

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  • VSW-BS
    antwortet
    Zitat von wenhsuanliao Beitrag anzeigen
    Ich bin Softwareentwickler und verkaufe Dienstleistungen
    Ganz unabhängig von den übrigen richtigen Hinweisen hier gebe ich Dir die dringende Empfehlung, Deinen Status als Freiberufler (wie Du selbst schreibst) überprüfen und bestätigen zu lassen. Gerade im IT-Bereich ist das nicht trivial und gewerbliche Tätigkeit eher die Regel. Das hat dann ggf. weitere Auswirkungen (z.B. Gewerbesteuer, IHK etc.).

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Der TE hat aber im Beitrag '#7 dann geschrieben ...
    Ok, hab ich gefunden. Wenn man unterstellt dass die Begriffe nur aus Unwissenheit falsch verwendet werden und es wirklich um Umsätze geht, dann würde das so passen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Du hattest ja oben noch von einem Einkommen für 2023 von über 23.000 gesprochen!
    Der TE hat aber im Beitrag '#7 dann geschrieben:

    Ich habe gerade festgestellt, dass ich dieses Jahr fälschlicherweise zum Jahr 2023 addiert habe, sodass mein Jahr 2023 19.000 beträgt.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Für die Kleinunternehmerregelung ist das Einkommen unerheblich, es geht nur nach Umsatz!

    Was ist denn für Dich der Unterschied zwischen Gesamteinkommen und Kleinunternehmereinkommen? Du hattest ja oben noch von einem Einkommen für 2023 von über 23.000 gesprochen!

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  • Charlie24
    antwortet
    Werde ich also im Jahr 2024 noch Kleinunternehmer sein?
    Im Jahr 2024 bleibst du Kleinunternehmer, unabhängig vom tatsächlichen Umsatz. Ab dem 1. Januar 2025 kann das anders sein, weshalb

    du deine Umsätze im Jahr 2024 überwachen musst. Wenn du nämlich im November oder Dezember erkennst, dass du 2024 über die Umsatzgrenze

    kommst, musst du das ja bei Angeboten für Aufträge im Jahr 2025 mit einkalkulieren. Siehe auch die Antwort '#11 von Picard777

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  • wenhsuanliao
    antwortet
    Mein Kleinunternehmer Einkommen im Jahr 2023 beträgt 19.000 Euro.
    Das Kleinunternehmer Einkommen von 2024 bis heute beträgt 12.000 Euro. Da meine Kunden sehr unregelmäßig sind, gehe ich davon aus, dass bis Ende 2024 die beste Situation ein Gesamteinkommen von 40.000 Euro sein wird, und die schlechteste Situation nur 12.000 Euro. Werde ich also im Jahr 2024 noch Kleinunternehmer sein?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von wenhsuanliao Beitrag anzeigen
    Werde ich also am 1. Januar 2025 noch Kleinunternehmer sein?
    Ich schätze den Gesamtumsatz im Jahr 2024 auf etwa 44.000 Euro.
    Vielleicht verwechselst Du das mit einem anderen Halbsatz der Regelung: Wenn Du zu Beginn des Jahres mit einem Umsatz von mehr als 50.000 gerechnet hast, dann bist Du gleich von Beginn desselben Jahres kein Kleinunternehmer mehr.

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  • Picard777
    antwortet
    Es kommt nicht auf die Schätzung an, sondern auf die Umsätze, die Du dann tatsächlich in 2024 getätigt hast. Das solltest Du also überspitzt ausgedrückt spätestens am 01.01.2025 0:01 Uhr ermitteln, damit Du weißt, wie Du in 2025 kalkulieren musst.

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  • Kloebi
    antwortet
    dann sicher nicht.

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  • wenhsuanliao
    antwortet
    Werde ich also am 1. Januar 2025 noch Kleinunternehmer sein?
    Ich schätze den Gesamtumsatz im Jahr 2024 auf etwa 44.000 Euro.

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  • Kloebi
    antwortet
    Dann kannst du dich gedanklich auf den 01.01.25 vorbereiten.

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  • wenhsuanliao
    antwortet
    Vielen Dank an alle für eure Antworten. Ich habe gerade festgestellt, dass ich dieses Jahr fälschlicherweise zum Jahr 2023 addiert habe, sodass mein Jahr 2023 19.000 beträgt.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Wenn der Umsatz 2023 mehr als 22.000 € betragen hat, dann bist du ab 24 kein Kleinunternehmer mehr.
    Steuerrecht ist kein Wunschkonzert.

    Die bereits in 2024 geschriebenen Rechnungen musst du entweder berichtigen und von deinen Kunden die USt nachfordern oder du beisst in den sauren Apfel und zahlst die USt für diese Umsätze aus der eigenen Tasche.

    Die rechtzeitige Einschaltung eines Steuerberaters wäre hilfreich gewesen um eben nicht direkt als steuerlicher Frischling in diese Falle zu tappen.

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  • wenhsuanliao
    antwortet
    Allerdings sind die Rechnungen die ich im Jahr 2024 ausgestellt habe alle ohne Mehrwertsteuer.
    Ich möchte auch Kleinunternehmer bleiben.
    Können Sie mir sagen, was ich tun soll?

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  • Picard777
    antwortet
    Wenn Dein Umsatz in 2023 über 22.000 € lag, dann bist Du ab 2024 Regelunternehmer. Auf 2023 hast das keine Auswirkung.

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