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SEPA-Lastschriftmandat nach Änderung der Steuernummer

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    SEPA-Lastschriftmandat nach Änderung der Steuernummer

    Mal eine Frage in eigener Sache: Gilt das der Finanzkasse erteilte SEPA-Lastschriftmandat im Falle der Änderung der Steuernummer (Wechsel vom AN-Bezirk zum G-Bezirk innerhalb des gleichen Finanzamtes) weiter oder muss ein neues erteilt werden? Im Lastschriftmandat (Hessen) wurde seinerzeit die Steuernummer abgefragt.

    #2
    Ich würde unser Finanzamt fragen. Es wird jedenfalls nach wie vor für eine bestimmte Steuernummer erteilt.

    https://www.finanzamt.bayern.de/Info...sverfahren.php
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das SEPA Mandat solltest du neu erteilen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Gerade mit der Finanzkasse telefonisch geklärt: Das SEPA-Mandat kann zwar für verschiedene Steuerarten gelten aber immer nur für eine Steuernummer. Auch wenn innerhalb des gleichen Finanzamtes die Steuernummer gewechselt wird muss es neu erteilt werden.

        Das ist auch dann so, wenn der Wechsel der Steuernummer durch das Finanzamt veranlasst wurde. In Hessen ist das sehr aktuell weil Zuständigkeiten von den Großstadt-Finanzämtern auf die Finanzämter im ländlichen Raum verlagert werden (auch ohne Umzug des Steuerpflichtigen). Und natürlich beim Wechsel vom AN-Bezirk zum G-Bezirk und umgekehrt.

        Bei der Umsatzsteuer kann es tückisch sein wenn man sich auf die Weitergeltung der SEPA-Mandats verlässt und dann in Verzug kommt, weil es ja keine besondere Zahlungsaufforderung gibt wie bei einem Steuerbescheid.

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