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Bargeld aus geschäftlichen Einnahmen privat nutzen

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    Bargeld aus geschäftlichen Einnahmen privat nutzen

    Hallo zusammen,

    für meine nebenberufliche Selbstständigkeit habe ich ein Geschäftskonto eröffnet. Bei N26.
    Für 4,99€ kein schlechter Deal, allerdings ist das Einzahlen von Geld etwas komplizierter, da diese Bank weder Filialen noch Bankautomaten hat.
    Bargeld kann ich zum Beispiel nur in Supermärkten einzahlen. Maximal 1000€ am Tag und dafür werden 1,5% also 15€ Gebühr berechnet.

    Mein Geschäft läuft aber nur über Barzahlung.

    Nun habe ich mir folgende Frage gestellt.
    Muss ich das Geld denn überhaupt auf das Geschäftskonto zahlen?

    Denn ich bin auch privat ein leidenschaftlicher Barzahler. Regelmäßig hebe ich exakt 1000€ von meinem Privatkonto ab und zahle damit Einkäufe und Freizeitaktivitäten in bar. Bis das Geld alle ist und hebe dann erneut 1000€ privat ab.

    Nun zur Frage:
    Kann ich nicht einfach die Bareinnahmen privat ausgeben? Lediglich in meinen Büchern werde ich ganz klar kennzeichnen, dass ich es aus der geschäftlichen Kasse in die private gelegt und verkonsumiert habe.

    Bei der Steuererklärung werde ich natürlich trotzdem alles korrekt angeben.

    Ist das vor dem Finanzamt zu rechtfertigen oder legt da Finanzamt Wert darauf, dass auch alles wieder auf dem Geschäftskonto eingezahlt wird, was mal eingenommen wurde?

    Im Prinzip ist das ja rechte Tasche linke Tasche.

    Bitte um Antwort.

    Danke Euch.



    #2
    Hallo A.N.!

    Grundsätzlich müssen Sie Bareinnahmen nicht auf ein Geschäftskonto einbezahlen und dann einige Tage oder Wochen später für den Privatverbrauch wieder abheben.

    Das Problem ist aber ein anderes - deshalb: Sie sollten sich "sehr ernsthaft und intensiv" mit den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Kassenführung" auseinandersetzen!

    googeln Sie das mal - oder beginnen Sie hier:

    https://www.haufe.de/thema/kassenfuehrung/

    https://www.ihk-muenchen.de/ihk/docu...BChrung-FA.pdf

    Rat eines Steuerberaters einholen !?

    Kommentar


      #3
      Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort.

      Meine "Kassenführung" wird sehr simpel gehalten.

      Ich vermiete Kleinstfahrzeuge (Lupo, Micra, Up!, usw.). Die stehen auf einem Schotterplatz, wo ich nicht mal Strom habe und schon gar kein Büro mit Kasse.
      Ich bereite 2 Mietverträge und 2 Rechnungen (je für mich und den Kunden) zu Hause vor und kassiere die Mietsumme bei Abholung in bar.

      Die Rechnungen beinhalten die Anschrift von mir und den Kunden, Summe mit MwSt. und haben alle eine fortlaufende Nummer.

      Summiert man alle Rechnungen kommt man exakt auf die Summe, die ich zu Hause in bar liegen habe.

      Das führt mich zu meiner Frage in der ersten Nachricht.

      Viele Grüße.

      Kommentar


        #4
        Hallo A.N.

        die Frage in der ersten Nachricht wurde von Uwe64 beantwortet!

        Ein Betrieb, der regelmäßig Bareinnahmen hat, muss ein ordnungsgemäßes Kassenbuch führen, in dem alle Bar-Einnahmen UND alle Barentnahmen verzeichnet sind! Zu den Barentnahmen gehören dann "natürlich" auch die Privatentnahmen, nicht nur die Entnahmen für betriebliche Ausgaben wie z.B. Porto o.ä.

        Wieso sollte das Finanzamt etwas dagegen haben, wenn erwirtschaftetes Geld für die eigenen privaten Ausgaben genutzt wird? Wichtig ist dabei, dass diese Entnahmen nicht den Gewinn senken!

        Kommentar


          #5
          Super.
          Danke für die Antwort.

          Kommentar


            #6
            Hallo A.N.!

            Das geht jetzt eindeutig in Richtung Steuerberatung!

            Ich empfehle ganz dringend, sich - einmalig - fachlichen Rat einzuholen !!!!

            Ich hatte den Fall eines "Kneipiers" ohne elektronische Kasse, der zählte abends sein Geld im Geldbeutel, zog "im Kopf gerechnet" das immer gleiche Wechselgeld ab und ermittelte so "kopfrechnend" seine Tageseinnahmen, machte sich eine Tageseinnahmen-Notiz auf seinem Abrissblock, ging durch die Küche in sein Büro, und hat dort dann - vielleicht täglich, konnte nicht bewiesen werden - diese Zahl als Tageseinnahme in ein Kassenbuch in fester gebundener Form eingetragen und einen "Tagessaldo" fortgeschrieben, den Abrissblock-Zettel gelocht, mit Datum versehen und im Kassenordner sauber und chronologisch abgelegt..

            Das hat er sein ganzes berufliches Leben als selbständiger Kneipier jahrzehntelang so gemacht!

            Der Finanzamtsprüfer hat diese Art der "Kassenführung" als "nicht ordnungsgemäß" verworfen und - netterweise - nur 2.000€/Jahr x 3 Jahre als Einnahmen zugeschätzt - das ergab dann eine Einkommensteuernachzahlung i.H.v. 2.000€, eine Umsatzsteuernachzahlung i.H.v. 950€, und Nachzahlungszinsen mit damals noch 6% obendrauf!

            Was hat er falsch gemacht?
            - Er führte "nur" ein "Kassenbuch", er hätte aber täglich einen "Kassenbericht" anfertigen müssen ...
            - Der tägliche Kassenbestand war bei dieser Arbeitsweise natürlich falsch, weil jeden Tag das - jeden Tag immer dasselbe - Wechselgeld gefeht hat ...
            - Sein Fehler war also ein "nicht schriftlich nachvollziehbarer / belegbarer / nachrechenbarer Rechenvorgang" ...

            Vor Gericht ist er nicht gezogen, er hat die Zuschätzung akzeptiert!

            Wegen dieser "Spitzfindigkeit", basierend auf den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, werden neuerdings "Kleinstunternehmer" schon recht ordentlich "steuerlich in die Pfanne gehauen" bzw. "werden Exempel statuiert" - nicht schön, aber Realität - damit wird der Druck auf alle Unternehmer mit Bargeschäft erhöht, sich elektronische Kassen anzuschaffen!

            Verboten ist eine "offene Ladenkasse / Schubladenkasse" (noch) nicht!

            "Kassenbücher" gibt es zuhauf, teilweise sogar in nicht gebundener Form, sondern mit "Abriss-Funktion" - da kann der unehrliche Unternehmer gleich ein ganzes Blatt mit 30 Einträgen "verschwinden" lassen und einfach neu schreiben ...

            Deshalb: "täglicher Kassenbericht" !!!

            Hier steht alles verständlich erklärt drin:
            https://www.haufe.de/finance/buchfue...86_304526.html

            hier noch zwei Links, wie ein "Kassenbericht" noch aussehen kann:
            https://www.b-lueg.de/downloads/lueg...gesbericht.pdf
            https://hager-rohnert.de/images/Form...gesbericht.pdf

            Zwischenzeitlich gibt es "online-Kassenbücher", "Kassenbücher in der Cloud", "Kassenbuch digital erledigen", usw.usw., einfach mal googeln!
            Zuletzt geändert von Uwe64; 02.10.2024, 10:59.

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