Guten Tag,
ich übe eine selbstständige Tätigkeit aus und bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Ich habe eine Wohnung in der Ukraine von meinen Großeltern geerbt und möchte die Wohnung verkaufen.
Großeltern haben in dieser Wohnung mehr als 10 Jahre gewohnt. (Stichwort: Spekulationsfrist)
Der Wert der Wohnung beläuft sich auf ca. 50 000 Euro.
Für das Erbe wurden in der Ukraine Steuern gezahlt.
Deutschland hat mit der Ukraine ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (nur als Info).
Ich habe versucht, mich in das Thema der Steuern in Deutschland einzulesen, aber es gibt entweder
widersprüchliche Aussagen oder es ist mir einfach nicht klar. Bin auch etwas überfragt wo man
das alles in Elster eintragen soll.
Ich habe einige Fragen und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
1) Wo trage ich das in Elster ein?
Muss man dabei irgendwelche Besonderheiten beachten?
Wie kann ich erkennen (in Elster), ob auf das Erbe Steuern gezahlt werden müssen?
Ich habe gelesen, dass Freibeträge für das Erbe existieren. 400 000 EUR für Enkelkinder - sofern die Kinder des Erblassers
oder der Erblasserin bereits vorher gestorben sind. (Das ist bei mir der Fall).
2) Zählt der Verkaufserlös (als Ganzes, volle Summe) als Einkommen und muss man darauf Einkommensteuer zahlen?
Bzw. evtl. auf die Differenz aus der Bewertung der Immobilie und dem Verkaufserlös?
3) Muss man für ausländisches Erbe unbedingt eine Steuerklärung machen? Muss man eine Steuererklärung auch dann machen, wenn der Wert unter dem Freibetrag liegt?
Falls ja, gibt es Fristen? (3 Monate?). Was passiert, wenn man die Frist nicht einhält? Straffe?
4) Wenn der Wert der Wohnung unter dem Freibetrag liegt, wird es trotzdem als Einkommen gewertet?
Auch wenn man keine Steuern zahlen muss (Freibetrag)...
Ich frage, weil ich als Selbstständig in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert bin
und die Beiträge für die Krankenkasse aus dem Einkommen aus der Steuererklärung ermittelt werden.
Somit, wenn der Verkaufserlös der Wohnung als Einkommen gilt, muss man auf die ganze Summe
Krankenkassenbeiträge zahlen. Freibeträge gelten für die Krankenkasse nicht.
Es sind eine Menge an Fragen, das Thema ist scheinbar nicht einfach.
Es wäre super, wenn jemand die Fragen oder einige der Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank im Voraus
ich übe eine selbstständige Tätigkeit aus und bin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert.
Ich habe eine Wohnung in der Ukraine von meinen Großeltern geerbt und möchte die Wohnung verkaufen.
Großeltern haben in dieser Wohnung mehr als 10 Jahre gewohnt. (Stichwort: Spekulationsfrist)
Der Wert der Wohnung beläuft sich auf ca. 50 000 Euro.
Für das Erbe wurden in der Ukraine Steuern gezahlt.
Deutschland hat mit der Ukraine ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (nur als Info).
Ich habe versucht, mich in das Thema der Steuern in Deutschland einzulesen, aber es gibt entweder
widersprüchliche Aussagen oder es ist mir einfach nicht klar. Bin auch etwas überfragt wo man
das alles in Elster eintragen soll.
Ich habe einige Fragen und hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
1) Wo trage ich das in Elster ein?
Muss man dabei irgendwelche Besonderheiten beachten?
Wie kann ich erkennen (in Elster), ob auf das Erbe Steuern gezahlt werden müssen?
Ich habe gelesen, dass Freibeträge für das Erbe existieren. 400 000 EUR für Enkelkinder - sofern die Kinder des Erblassers
oder der Erblasserin bereits vorher gestorben sind. (Das ist bei mir der Fall).
2) Zählt der Verkaufserlös (als Ganzes, volle Summe) als Einkommen und muss man darauf Einkommensteuer zahlen?
Bzw. evtl. auf die Differenz aus der Bewertung der Immobilie und dem Verkaufserlös?
3) Muss man für ausländisches Erbe unbedingt eine Steuerklärung machen? Muss man eine Steuererklärung auch dann machen, wenn der Wert unter dem Freibetrag liegt?
Falls ja, gibt es Fristen? (3 Monate?). Was passiert, wenn man die Frist nicht einhält? Straffe?
4) Wenn der Wert der Wohnung unter dem Freibetrag liegt, wird es trotzdem als Einkommen gewertet?
Auch wenn man keine Steuern zahlen muss (Freibetrag)...
Ich frage, weil ich als Selbstständig in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert bin
und die Beiträge für die Krankenkasse aus dem Einkommen aus der Steuererklärung ermittelt werden.
Somit, wenn der Verkaufserlös der Wohnung als Einkommen gilt, muss man auf die ganze Summe
Krankenkassenbeiträge zahlen. Freibeträge gelten für die Krankenkasse nicht.
Es sind eine Menge an Fragen, das Thema ist scheinbar nicht einfach.
Es wäre super, wenn jemand die Fragen oder einige der Fragen beantworten könnte.
Vielen Dank im Voraus
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