Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern, Norwegen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern, Norwegen

    Hallo,

    seit einigen Jahren erhalte ich Dividende von einer norwegischen Firma. In der Abrechnung meiner Depotbank werden 25% norwegische Quellensteuer und die deutsche Kapitalertragssteuer in voller Höhe abgezogen. Lt. Doppelbesteuerungsabkommen hätte ich m.W. Anspruch auf Anrechnung von 15% der norwegischen Quellensteuer. In der Jahressteuerbescheinigun meiner Depotbank tauchen diese anrechenbaren Steuern für Zeile 41 KAP nicht auf.
    Reicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt die o.g. Dividendenabrechnung meiner Depotbank ?


    #2
    Hallo ekkikk!

    In der Abrechnung meiner Depotbank werden 25% norwegische Quellensteuer und die deutsche Kapitalertragssteuer in voller Höhe abgezogen.
    Das hat Ihre Depotbank richtig gemacht: 25% norwegische Quellensteuer und gleichzeitig zusätzlich deutsche Kapitalertragsteuer!

    https://www.bzst.de/SharedDocs/Downl...euer_2023.html

    https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=1
    Zuletzt geändert von Uwe64; 12.12.2024, 21:13.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Info !
      was geschieht , wenn ich nur die teilweise Erstattung der ausländischen Steuer beanspruche (10% bei Norwegen), kann ich dann die restlichen 15% über Anlage KAP zurückbekommen ?

      Kommentar


        #4
        Zitat von ekkikk Beitrag anzeigen
        wenn ich nur die teilweise Erstattung der ausländischen Steuer beanspruche (10% bei Norwegen), kann ich dann die restlichen 15% über Anlage KAP zurückbekommen ?
        Das kann ich jetzt hier nicht so rauslesen:

        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
        Davon abweichend wird die deutsche Kapitalertragsteuer ohne Berücksichtigung
        der ausländischen Steuer erhoben, wenn im betreffenden ausländischen Staat nach dem Recht
        dieses Staates ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der ausländischen
        Steuer besteht. ..."

        Kommentar


          #5
          Aber das würde doch dem Sinn eine Doppelbesteuerungsabkommens vollkommen widersprechen ! Sinn ist doch Doppelbesteuerung zu verhindern. In meinem Fall würde ich also 15% Steuern "doppelt" bezahlen. (10% von den 25% könnte ich direkt bei der NO-Finanzbehörde zurückholen ).

          Inzwischen habe ich noch einen Artikel von finanzen.net von 2016 gefunden, der evtl. etwas hilft:
          https://www.finanzen.net/nachricht/p...zapfen-5042780

          Kommentar


            #6
            Es geht hier um Dividende einer soliden Langfristanlage, also nicht ums Spekulieren...

            Kommentar


              #7
              Zitat von ekkikk Beitrag anzeigen
              Aber das würde doch dem Sinn eine Doppelbesteuerungsabkommens vollkommen widersprechen ! Sinn ist doch Doppelbesteuerung zu verhindern. In meinem Fall würde ich also 15% Steuern "doppelt" bezahlen. (10% von den 25% könnte ich direkt bei der NO-Finanzbehörde zurückholen.
              Warum können Sie nur 10% und nicht 25% zurückholen?

              siehe BMF-Schreiben speziell für Norwegen:

              "Da in Abhängigkeit der gewählten (!) Variante (!) ein Anspruch auf Erstattung norwegischer Quel-
              lensteuer bestehen kann (!), ist die Kapitalertragsteuer ohne Berücksichtigung der ausländischen
              Steuer zu erheben."

              Warum soll denn der deutsche Fiskus etwas an Sie zurückbezahlen, was lt. Gesetz - auf Ihren Antrag hin - Ihnen Norwegen zurückbezahlen würde?

              Kommentar


                #8
                Ja, das stimmt, ist mir auch aufgefallen. Ich verstehe auch nicht, warum es überhaupt zwei Wahlmöglichkeiten gibt. Das verkompliziert leider.
                Wenn ich den o.g. Artikel aus finanzen.net richtig verstehe, muss man tatsächlich das Ergebnis (also auch die Höhe der Rückerstattung 10% oder 25%) aus NO abwarten und mit diesem Nachweis (Bescheid ?) kann man dann die deutsche Steuerklärung (anlage KAP Zeile 41) machen. Könnte doch so sein, oder ?
                (Macht natürlich nur bei 10% Sinn !)
                Die "25%" sollen lt. o.g. Artikel deutlich weniger sein, das BMF könnte sich da wohl etwas vertan haben....
                Zuletzt geändert von ekkikk; 12.12.2024, 20:42.

                Kommentar


                  #9
                  In Ihrem Ausgangspost schreiben Sie "In der Jahressteuerbescheinigun meiner Depotbank tauchen diese anrechenbaren Steuern für Zeile 41 KAP nicht auf."

                  Bitte fragen Sie bei Ihrer Depotbank nach, warum das so ist - vielleicht hat die Depotbank nach (!) der Dividendenabrechnung diesen speziellen Erstattungsantrag gestellt und den Betrag Ihnen irgendwo gutgeschrieben !?

                  Meist erhält man von Depotbanken auch recht umfängliche steuerliche Erläuterungen - schauen Sie das mal nach "Norwegen" durch.
                  Zuletzt geändert von Uwe64; 12.12.2024, 21:16.

                  Kommentar


                    #10
                    Erster Schritt auf Ebene der Depotbank:

                    Das BMF-Schreiben erklärt die Abzugspflichten der Depotbank:

                    Die müssen für norwegische Dividenden "die deutsche KapESt ohne Berücksichtigung der ausländischen Steuer erheben" - so wie es auf der "Dividendenabrechnung" auch gemacht wurde.

                    Zweiter Schritt auf Ebene der Depotbank:

                    Die Depotbank stellt für Sie den Antrag auf volle Erstattung der Quellensteuer.

                    Ergebnis: Deshalb auch kein Ausweis auf der Steuerbescheinigung.




                    Kommentar


                      #11
                      Diesen Antrag hat die Depobank m.W. nie gestellt. Da muß ich also mal nachfragen !
                      Vielen Dank !

                      Kommentar


                        #12
                        Reicht als Nachweis gegenüber dem Finanzamt die o.g. Dividendenabrechnung meiner Depotbank ?
                        1. Auf der Steuerbescheinigung hat die Depotbank ja ausdrücklich die Möglichkeit, einen Betrag für Anlage KAP Zeile 41 zu bescheinigen - wenn sie das nicht tut, obwohl lt. Dividendenabrechnung Abzug erfolgte, sollte sie das auch begründen können.

                        2. Wenn Sie den Betrag aus der Dividendenabrechnung "einfach" in Zeile 41 eintragen, haben Sie ein Nachweisproblem: Wie weisen Sie nach, einen Erstattungsantrag nicht (!) gestellt zu haben !?
                        Zuletzt geändert von Uwe64; 12.12.2024, 21:26.

                        Kommentar


                          #13
                          Moin,

                          habe das Thema nunmehr bereits seit 12 Jahren mit Norwegischen Aktien bei comdirect. Bescheinigt wurde da (leider) auch noch nie was.
                          Also 2x was zurückholen: erst 10% in Norwegen (das geht mittlerweile (mit etwas Routine) online super einfach und schnell) und dann 15% hierzulande über die KAP.

                          Musste das einmal dem FA erklären und schreibe nun jährlich eine Bemerkung in die ESt-Erklärung, dass die einbehaltene Steuer seitens Bank gerade nicht bescheinigt wurde und hänge die Steuerbescheinigungen (und Uwe64 - die erhaltene Erstattungsbestätigung aus NO) an.

                          Lästig ist das alles natürlich schon, besonders die stete Notwendigkeit der Ansässigkeitsbescheinigung für die Norweger.

                          LG bushcamper

                          Kommentar


                            #14
                            bushcamper: Vielen Dank für die Info ! Endlich mal ein echter Erfahrungsbericht zu dem Thema !
                            Noch eine Frage dazu: Was meinen Sie genau mit "Steuerbescheinigungen" ? In meiner "Jahressteuerbescheinigung steht ja zu Zeile 41 KAP nichts zur NO-Quellensteuer drin. Oder meinen Sie die Dividendenabrechnungen, in denen ja die NO-Quellensteuer aufgeführt ist ?

                            Kommentar


                              #15
                              Guten Morgen,

                              ich meine die jeweiligen Steuerbescheinigungen der comdirect für die konkreten Dividendenabrechnungen, denn daraus geht der genaue 25%ige Einbehalt in D hervor, bzw. dass hier 0,- Euro ausländische Quellensteuer angerechnet wurde. Die Dividendenabrechnungen lege ich idT auch noch bei, denn dort ist der 25%ige Einbehalt an der Quelle in NO dokumentiert.

                              LG bushcamper

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X