@Maschdie
Du scheinst zwei Themen zu verwechseln. Das eine ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und betrifft die Umsatzsteuer.
Das andere, und das ist für dich vermutlich das Relevante, ist der Steuerabzug bei Bauleistungen. Hier dürfen (spezielle) Leistungsempfänger dir nur 85% der Rechnungssumme überweisen, die restlichen 15% überweisen sie direkt ans Finanzamt.
Mach dich schlau zu diesem Thema. Es gibt einiges dazu an Material im Netz!
FSE Zeile 109 nicht selbstständige Arbeit
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Anders.Zitat von Maschdie Beitrag anzeigen[USER="135655"]das ich in meinem fall die Erteilung eines Nachweises zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und / oder Gebäudereinigungsleistungen beantragen muss /kann damit ich die Umsatzsteuer vom Kunden bekomme
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bedeutet doch, dass Du die Rechnung ohne Umsatzsteuer stellst, aber einen Vermerk machst, dass der Leistungsempfänger die Steuer schuldet.
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L. E. Fant nur damit ich mit der frage zum Abschluss komme verstehe ich das richtig das ich in meinem fall die Erteilung eines Nachweises zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und / oder Gebäudereinigungsleistungen beantragen muss /kann damit ich die Umsatzsteuer vom Kunden bekomme,
bei den andern zwei fragen die daraus ergehen muss ich dann auch ja anklicken richtig ? ich steig durch diese frage nicht durch sorryAngehängte Dateien
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Oops, ich war im Fragebogen für Personengesellschaften.
Die Thematik ist allerdings quasi die gleiche. Den § 13b kannst Du übrigens hier nachlesen.
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also bau mäßig auf jeden fall viel privat, aber auch Unternehmer werde ich sicherlich behelfen, Gebäudereinigung wird auch sicherlich beides sein, wobei ich davon ausgehe das mehr gewerblich sein wird die Umsatzsteuer ID habe ich schon weiter oben beantragt
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Es ist jedenfalls grundsätzlich kein Fehler, eine USt-ID-Nummer zu haben. Ob Du eine brauchst, das solltest Du selber wissen.
Für wen wirst Du denn tätig? Für Privatpersonen? Oder auch für Unternehmer? Das wäre ja bei Gebäudereinigung etc. nicht so ungewöhnlich.
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Moin was genau ist gemeint mit Zeile 157 -159 ? ich verstehe so manchmal das Fachjargon nicht ganz.
ich werde Tätigkeiten wie bodenlegen Gebäudereinigung und sowas anbieten, also hauptsächlich sowas.
ich bin jetzt schon auf wiso steuer rüber gewechselt und gebe es dort ab weil mir Elster zu kompliziert ist.
Soll die Erteilung eines Nachweises zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und / oder Gebäudereinigungsleistungen beantragt werden?
so lautet die frage dort für den Bereich
ist das relevant für mich ?
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Ok, ich es ging darum das mir da noch einige weitere Fragen aufgekommen sind und ich nicht für jede Zeile wo ich ne Frage habe einen neuen Beitrag machen wollte.
Aber gut dann sammle ich mir das zusammen und stelle das dann hier, vielen Dank. Lg
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So ist es ! Wir machen hier aber keine Steuerberatung, das ist nämlich nicht erlaubt.Wenn es um Fragen zu Elster geht, dann kannst Du diese hier stellen.
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Wahrscheinlich kannst Du das nicht. Ich hab's jedenfalls gerade probiert, beim Klicken auf Absenden ist Ende der Fahnenstange.Zitat von Maschdie Beitrag anzeigenCharlie24kann ich dir mal eine PN schicken
Aber es handelt sich hier ja um ein Forum. Wenn es um Fragen zu Elster geht, dann kannst Du diese hier stellen.
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Dort wird nach dem erwarteten jährlichen Gewinn im Jahr der Betriebseröffnung und im Folgejahr gefragt. Es steht doch Einkünfte darüberUnd bei Einnahme durch Gewerbe (107) kommt da der erwartete Gewinn oder Umsatz rein ?
und nicht Umsatz.
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Und bei Einnahme durch Gewerbe (107) kommt da der erwartete Gewinn oder Umsatz rein ? Reicht das wenn ich dort erstmal klein anfange mit 500 Euro pro Monat ? Das ganze ist ja nebengewrblich und allzu viel wollte ich nicht machen, das Problem ist jedoch das es bau Dienstleistungen sind und wenn ich eine Baustelle mache ist es natürlich meist mehr als 500 Euro aber wenn ich es dann verteile auf die Monate wo ich nichts mache, würde es bestimmt passen. Naja Cirka.
Kommt halt auch drauf an ob es als Gewinn oder vor allen Abzügen gesehen wird
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Naja, auf 100 € mehr oder weniger kommt es da nicht an. Das dient dem Finanzamt nur zur Einschätzung der Höhe von eventuellen Vorauszahlungen.Und dann so genau wie möglich angeben
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Das kann ich ja in meiner EK von 24 schauen oder ? Und dann so genau wie möglich angeben
wie ist das wenn ich dann den Start 1.1.2025 habe wie mache ich dass dann dort ? Schätze ich den Betrag nur oder nehme den vom Vorjahr ?Zuletzt geändert von Maschdie; 04.01.2025, 16:21.
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