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    #31
    Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wenn du in dein Benutzerkonto eingeloggt bist kannst du unter den Menüpunkten "Formulare & Leistungen" / "Alle Fomurlare" die Einkommensteuer für unbeschränkt steuerpflichtge finden und starten.

    Brauchen wirst du neben dem Hauptvordruck mindesten die Anlagen N und Vorsorgeaufwand.
    Guten Tag.

    Ich habe gehört, dass ich auch eine Steuererklärung für alles beantragen kann, was ich gekauft habe, Laptop usw. Wenn das stimmt, wie kann ich sie dann beantragen?

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      #32
      Hallo taxmax,

      du wirst genau eine einzige Steuererklärung machen, in der alles, was relevant ist, eingetragen wird. (Und nicht eine für das Gehalt und eine für die Ausgaben)
      Wenn du Arbeitsmittel gekauft hast, gehören die in die Anlage N.

      Und noch einmal: Eine Steuererklärung wird nicht beantragt! Sie wird erstellt und beim Finanzamt abgegeben.

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        #33
        Hallo,

        das gehörte ist doch dezent Übertrieben. Generell können nur Ausgaben berücksichtigt werden welche im Zusammenhang mit Einnahmen stehen.
        Entsprechend können diese Ausgaben auch in den jeweiligen Anlagen erklärt werden. Bei Arbeitslohn Anlage N, bei Vermietung Anlage V usw.

        Doch die Sortierung oder eine Liste welche Ausgaben wohin gehören gibt es nicht, dafür müssten wir deine Einkünfte und Ausgaben kennen...damit wären wir dann bei Steuerberatung und das wird in diesem Forum nicht gemacht.

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          #34
          So langsam beschleicht mich das Gefühl, wir werden hier getrollt.

          Entweder das, oder der/die/das TE ist zu blöd zum lesen bzw. nicht in der Lage geschriebenen Text zu verstehen.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #35
            Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
            Hallo,

            das gehörte ist doch dezent Übertrieben. Generell können nur Ausgaben berücksichtigt werden welche im Zusammenhang mit Einnahmen stehen.
            Entsprechend können diese Ausgaben auch in den jeweiligen Anlagen erklärt werden. Bei Arbeitslohn Anlage N, bei Vermietung Anlage V usw.

            Doch die Sortierung oder eine Liste welche Ausgaben wohin gehören gibt es nicht, dafür müssten wir deine Einkünfte und Ausgaben kennen...damit wären wir dann bei Steuerberatung und das wird in diesem Forum nicht gemacht.
            Danke. Aber ich werde alle meine Ausgaben einreichen. Ich denke, das wird kein Problem sein. Gibt es ein anderes Formular für Mietkosten?

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              #36
              Wenn Du eingeloggt bist kannst Du hier alle bei Elster angebotenen Formulare finden:

              https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare

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                #37
                Lebenshaltungskosten gehören nicht in die Steuererklärung.

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                  #38
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Wenn Du eingeloggt bist kannst Du hier alle bei Elster angebotenen Formulare finden:

                  https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
                  Dankeschön

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                    Lebenshaltungskosten gehören nicht in die Steuererklärung.
                    Dankeschön

                    Kommentar


                      #40
                      Hallo an alle,

                      wie sagt die Arbeitseinweiserin in einem Werbespot einer Versandfirma?

                      >Ja wenn sie "studiert" sind, muß ich es ihnen natürlich erklären!<

                      Gruß - Hans

                      Kommentar


                        #41
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Wenn Du eingeloggt bist kannst Du hier alle bei Elster angebotenen Formulare finden:

                        https://www.elster.de/eportal/formul.../alleformulare
                        Guten Tag!

                        Ich bin seit Oktober 2024 angestellt. Das heißt, es ist weniger als ein Jahr. Kann ich für die Steuererklärung alle Bezügemitteilung-Dokumente einreichen, die ich jeden Monat erhalten habe?oder sollte ich warten, bis es ein Jahr wird, und dann mein Jahresdokument einreichen?Danke

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                          #42
                          Eine Einkommensteuererklärung wird immer für ein Kalenderjahr abgegeben (ausgenommen Landwirte), heißt du als Arbeitnehmer gibst deine Steuererklärung für das Jahr 2024 ab und erklärst dort auch nur die Einnahmen und Ausgaben die in 2024 geflossen sind. Wenn das eben nur der Lohn von Okt-Dez war, dann freu dich das du damit (vermutlich) unter dem Grundfreibetrag für das Jahr 2024 liegst und alle Lohnsteuer zurückbekommst.

                          Kommentar


                            #43
                            Eine Einkommensteuererklärung wird immer für ein Kalenderjahr abgegeben (ausgenommen Landwirte),
                            Falsch, auch Landwirte geben ihre Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr ab.

                            Kann ich für die Steuererklärung alle Bezügemitteilung-Dokumente einreichen, die ich jeden Monat erhalten habe?
                            Nein, du hast eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024 erhalten, in der alle Werte stehen. Die musst du aber nicht einreichen,

                            du überträgst nur die Daten in deine Steuererklärung für das Jahr 2024.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #44
                              Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen
                              Eine Einkommensteuererklärung wird immer für ein Kalenderjahr abgegeben (ausgenommen Landwirte), heißt du als Arbeitnehmer gibst deine Steuererklärung für das Jahr 2024 ab und erklärst dort auch nur die Einnahmen und Ausgaben die in 2024 geflossen sind. Wenn das eben nur der Lohn von Okt-Dez war, dann freu dich das du damit (vermutlich) unter dem Grundfreibetrag für das Jahr 2024 liegst und alle Lohnsteuer zurückbekommst.
                              Ich danke Ihnen! Sollte ich also bis Januar 2026 mit der Steuererklärung für 2025 warten?

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                                #45
                                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                                Falsch, auch Landwirte geben ihre Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr ab.


                                Nein, du hast eine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024 erhalten, in der alle Werte stehen. Die musst du aber nicht einreichen,

                                du überträgst nur die Daten in deine Steuererklärung für das Jahr 2024.

                                Ich danke Ihnen! Ich habe jeden Monat nur Bezügemitteilung erhalten. Wie kann ich mein Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2024 bekommen?

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