Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Meldung von Aufzeichnungssystem n. § 146a AO (Kassenmeldung)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Meldung von Aufzeichnungssystem n. § 146a AO (Kassenmeldung)

    Guten Tag,

    hat schon jemand etwas mehr Erfahrung mit den neuen Kassenmeldungen gesammelt und kann mir sagen, ob

    bei einer "Kasse" die keine Hardware hat, sondern nur als Kassensoftware programmiert wurde und dann auf einem x-beliebigen PC oder Laptop installiert wird, dem Finanzamt in der Kassenmeldung die Daten des zurzeit benutzen PC/Laptops (also der gerade im Laden steht und auf dem die Kassensoftware installiert ist und der somit als "Kasse" genutzt wird) gemeldet werden müssen, oder nur die Angaben zum Softwarehersteller und der Software?

    Bei den klassischen Kassen, die als Hardware im Laden stehen oder wenigsten als Tablet mit App/Cloud ist es klar, aber in diesem Fall bin ich mir unschlüssig und kann dazu keine Infos finden.


    #2
    Ich glaube deine Frage wäre im Entwicklerforum besser aufgehoben. Hier sind in der Regel nur End-User von "Mein ELSTER" unterwegs und keine Programmierer.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 03.07.2025, 05:31.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Es geht nicht um das Programmieren einer Anwendung, sondern rein um die Angaben, die zu machen sind. Die Fragestellung ist bei der Meldung über Mein ELSTER oder bei einer Meldung mittels einer Software mit Elster-Schnittstelle die selbe, denn es geht rein um die Frage:; Was ist das eA und Modell bei einer reinen Kassensoftware? Die Software oder der PC auf dem sie betrieben wird?

      Kommentar


        #4
        Das Mitlesen im Entwicklerforum ist aber trotzdem nützlich, weil 146a dort gerade (in zahlreichen Threads) ausgiebig diskutiert wird, z.B. hier:

        elster286.png

        Von ELSTER ist allerdings noch keine Antwort da - ich kann das ja mal beobachten und das Ergebnis hier posten...

        Kommentar


          #5
          Danke mal wieder mhanft . Genau das ist ja im Prinzip meine Frage.. Ich dachte ich poste es hier, weil es am Ende ja eine Anwenderfrage ist. Aber im Entwicklerforum geht es natürlich mehr ans Eingemachte.. schade dass es aber dazu noch keine Antwort gibt. Ich werde das beobachten!

          Kommentar


            #6
            Es gibt jetzt im Entwicklerforum eine Antwort der "AG Komet":

            Nach Tz. 2.1.4 AEAO zu § 146 AO ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem (eAs) die zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hardware und Software, die elektronische Aufzeichnungen zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen und somit Grundaufzeichnungen erstellt.
            Für dieses eAs hat der Hersteller nach Tz. 9.3.1 der technischen Richtlinie (TR) des BSI vom 19.12.2023 die Seriennummer eines elektronischen Aufzeichnungssystems zumindest herstellerspezifisch eindeutig zu vergeben. Da diese Seriennummer des eAs auch an die TSE als ClientID im Rahmen der abzusichernden Vorgänge übergeben werden soll, hat die Seriennummer die Vorgaben des Anhangs „clientId character restriction“ der Richtlinie [BSI TR-03151-1], zu erfüllen.

            Insoweit ist also weder die reine Seriennummer der Hardware, noch die reine Seriennummer der Software zu melden, sondern es ist von Ihnen als Hersteller eine eindeutige Seriennummer für das eAs zu bilden. Wie Sie dies gestalten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen, solange jede Kombination aus Hard- und Software, die ein eAs darstellt, damit eindeutig identifizierbar ist.

            Ich selbst habe da keine Meinung dazu (bin weder Kassenhersteller noch habe ich selbst eine Kasse) - ich leite das nur unkommentiert weiter...

            Kommentar

            Lädt...
            X